Der Vorsitzende der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs des Landes Brandenburg (LAG), Dr.-Ing. Victor Stimming, sagte dazu: "Die Wirtschaft Brandenburgs kann auf einen Flugbetrieb in der Nacht nicht vollständig verzichten und braucht einen Flughafen von internationalem Format in der Hauptstadtregion. Zahlreiche Unternehmen haben sich gerade wegen der Nähe zum Flughafen Schönefeld angesiedelt, weil sie heute dort einen 24-Stunden-Flugbetrieb vor der Tür haben. Der neue Flughafen Berlin Brandenburg International steht im Wettbewerb mit anderen europäischen Standorten. Wenn wir die Herausforderung annehmen wollen, müssen auch die Bedingungen internationalem Standard entsprechen."
Ein weitgehendes Verbot von Flügen in der Nacht würde die Wirtschaftlichkeit des Berlin-Flugverkehrs und die Qualität der Verkehrsanbindung der Region deutlich verschlechtern – auch vor dem Hintergrund, dass gegenwärtig in Schönefeld der 24-Stunden-Betrieb möglich ist. Die Wettbewerbsfähigkeit der Hauptstadtregion gegenüber konkurrierenden europäischen Standorten wäre gravierend beeinträchtigt.
Da die Einführung einer nächtlichen Kernzeit ohne Luftverkehr für Fluggesellschaften und ihre Kunden in der Wirtschaft gravierende Nachteile mit sich bringt, fordern die IHKs die weitgehende Nutzung der Nachtrandzeiten – von 5 bis 6 sowie von 22 bis 24 Uhr. Dies ist entscheidend für die Fähigkeit des künftigen Airports BBI, den Luftverkehrsbedarf der Hauptstadtregion langfristig abzudecken. Einschränkungen auf das Zeitfenster von 6 bis 22 Uhr würden die Region von einer marktgerechten Bedienung abschneiden und die Chancen des Luftverkehrs als Wachstumsbranche spürbar begrenzen. Die Folge wären nicht nur Arbeitsplatzverluste bei Fluggesellschaften und Wartungsbetrieben oder deren Wegzug aus Berlin/Brandenburg, sondern auch der Verlust von Investitionen bei Unternehmen, die auf gute Flugverbindungen angewiesen sind.
Hintergrund: Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Urteil vom 16. März 2006 zum Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau des Flughafens Berlin-Schönefeld festgestellt, dass am Flughafen Berlin Brandenburg International (BBI) eine Kernzeit von 0 bis 5 Uhr grundsätzlich von Flugaktivitäten frei bleiben soll. Für die Nachtrandstunden hatte das Gericht jedoch festgelegt, dass geflogen werden darf, sofern plausible sachliche Gründe vorliegen. Dies hat die zuständige Planfeststellungsbehörde zu prüfen.
Der Flugbetrieb in den Nachtrandzeiten ist u.a. konkret notwendig für:
- eine effektive Flugzeugumlaufplanung mit optimaler Auslastung der kapitalintensiven Maschinen
- die Funktion von Schönefeld als "Heimatflughafen" zur Stationierung von Maschinen
- international wettbewerbsfähige Konditionen des BBI als Luftfahrtdrehkreuz
- den interkontinentalen und Langstreckenverkehr mit Zielen in Asien, Amerika usw.
- die Funktion des BBI als Standort von Wartungs- und Instandhaltungsbetrieben
- den Auf- und Ausbau des Luftfrachtverkehrs.
Zur Landesarbeitsgemeinschaft der Industrie- und Handelskammern (IHKs) des Landes Brandenburg gehören die IHKs Cottbus, Ostbrandenburg und Potsdam.