Das Argument Daseinsvorsorge ist nur bedingt anwendbar und muss sich auf das Notwendigste beschränken.
„Künftig können sich unter dem Vorwand der Daseinsvorsorge die Kommunen nahezu unbeschränkt wirtschaftlich betätigen“, so die drei Hauptgeschäftsführer der brandenburgischen IHKs. Was dies bedeutet, zeige der Fall des städtischen Schwimmbades in Eisenhüttenstadt, das nach der Sanierung Physiotherapeuten und Saunabesitzern Konkurrenz mache.
Da neben dem Klagerecht für Unternehmen auch die Klausel weggefallen ist, nach der sich die kommunalen Unternehmen nur zu marktüblichen Preisen an Ausschreibungen beteiligen dürfen, sehen die brandenburgischen IHKs die Gefahr von Preisdumping auf Kosten öffentlicher Gelder und zu Lasten der Wirtschaft. Die IHK-Chefs René Kohl, Dr. Joachim Linstedt und Gundolf Schülke sind sich einig: „Das ist innerhalb weniger Wochen das zweite Signal, dass gesunde wirtschaftliche Entwicklung in Brandenburg jederzeit auf dem Altar von politischem Kalkül und Besitzstandswahrung geopfert wird. Derartige Entscheidung schaden dem Image des Landes als Wirtschaftsstandort.“