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REACH kommt! Was tun?

REACH-Leitfaden der Brandenburger IHKs informiert Unternehmer über neues EU-Chemikalienrecht

(lifePR) (Potsdam, )
"No data, no market" - so lautet der Grundsatz von REACH (Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals - Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien), dem neuen EU-Chemikalienrecht. Die kurze Formel bringt zum Ausdruck, dass künftig alle Stoffe, die nicht registriert sind, vom Markt verschwinden werden. Denn: Nicht zugelassene Stoffe dürfen nicht verwendet werden. Nicht nur Hersteller sind betroffen - auch Anwender müssen sicherstellen, dass ihre Einsatzstoffe für den jeweiligen Verwendungszweck zugelassen sind.

Rechtzeitig zum Beginn der Vorregistrierungsphase am 1. Juni 2008 erscheint die Broschüre "REACH kommt! Was tun?", ein Leitfaden zum EU-Chemikalienrecht. Die Brandenburger Industrie- und Handelskammern (IHKs) wollen so die Unternehmer für die REACH sensibilisieren, denn das Thema betrifft sehr viele Unternehmen - nämlich alle, die auf irgendeine Weise mit chemischen Stoffen oder Zubereitungen umgehen.

Der kostenlose REACH-Leitfaden der IHKs zeigt am Beispiel eines fiktiven Unternehmers aus der Metallbranche, dass nicht nur Unternehmen der chemischen Industrie von der REACH-Verordnung betroffen sind. Außerdem enthält die Broschüre hilfreiche Informationen rund um das neue EU-Chemikalienrecht und der auf Umweltrecht spezialisierte Rechtsanwalt Stefan Kopp-Assenmacher beantwortet wichtige Fragen zu REACH.

Unternehmer die erkannt haben, dass REACH auch sie angeht, sollten unbedingt die umfangreichen Informationsangebote der Industrie- und Handelskammern nutzen und die erforderlichen Maßnahmen im eigenen Unternehmen einleiten.
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