Für Mack zeugt es nicht von dem bisher guten nachbarschaftlichen Verhältnis, wenn die B 10 auf baden-württembergischer Seite im Rahmen einer Umweltzone einseitig gesperrt wird und der bayerische Teil davon betroffen ist. Beschränkungen für die B 10 sind für den Fall der Einrichtung einer Umweltzone auf Neu-Ulmer Seite nicht vorgesehen. Da für Neu-Ulm noch keine Wirkungsanalysen vorliegen, sind die Überlegungen für die Einrichtung einer Umweltzone auch noch nicht abgeschlossen.
Gemeinsam mit den IHK-Ausschüssen für Umwelt und Verkehr bemüht sich die IHK Schwaben um einen sachlichen und fachlich-korrekten Umgang mit dieser angedachten Maßnahme zur Feinstaubminderung.
"Die IHK Schwaben unterstützt selbstverständlich wirkungsvolle und mit vertretbarem Aufwand umsetzbare Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub und Schadstoffen in den Zentren", betont Oliver Stipar, designierter Leiter der IHK-Regionalgeschäftsstelle Neu-Ulm. "Genauso deutlich lehnt die IHK erwiesenermaßen ineffektive Maßnahmen wie z. B. Umweltzonen ab", so Stipar weiter.
Laut einem Gutachten der Fraunhofergesellschaft für den Standort Ulm sind vor allem meteorologische Einflüsse wie Sonnenstrahlung, Niederschlagsverteilung und Wind, aber auch Inversionswetterlagen bestimmend für die Feinstaubkonzentration. Nach Einschätzung der IHK Schwaben kann eine Umweltzone bei diesen bereits gegebenen Feinstaubbelastungen keine spürbare Feinstaubreduktion leisten.
Aus diesem Grund fordert die IHK Schwaben, die aufwändige und kostspielige Einführung von Umweltzonen, vor allem in der in Ulm geplanten unverhältnismäßigen Dimension, generell zu überdenken und diese bei der Maßnahmenplanung zu streichen.
Die Investitionen könnten z. B. für ein optimiertes Verkehrsleitsystem, sowie den Ausbau von Grünanlagen sinnvoller eingesetzt werden. Dadurch könnte die Feinstaubbelastung in den Innenstädten ohne zusätzliche Kosten für die Beschilderung und Überwachung der Umweltzonen wirksam reduziert und die Aufenthaltsqualität in betroffenen Städte erhöht werden.