Schon vor Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes hatte die IHK Trier an die Landesregierung appelliert, die Ausnahmeregelung für inhabergeführte Einraumgaststätten ohne Beschäftigte dauerhaft in das Gesetz mit aufzunehmen. Eine Entscheidung des VGH wird für Oktober erwartet. Parallel will das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil zeitnah über das umstrittene Rauchverbot entscheiden.
Rauchverbot drückt auf Umsätze in der Gastronomie
Schon vor Inkrafttreten des Nichtraucherschutzgesetzes hatte die IHK Trier an die Landesregierung appelliert, die Ausnahmeregelung für inhabergeführte Einraumgaststätten ohne Beschäftigte dauerhaft in das Gesetz mit aufzunehmen. Eine Entscheidung des VGH wird für Oktober erwartet. Parallel will das Bundesverfassungsgericht in einem Grundsatzurteil zeitnah über das umstrittene Rauchverbot entscheiden.