Seit 27. Mai sind Ausbilder für bestehende und bis zum Ablauf des 31. Juli 2009 beginnende Ausbildungsverhältnisse automatisch von der Pflicht befreit, die Ausbilderprüfung abzulegen oder eine Befreiung hiervon zu beantragen. Diese Möglichkeit können Unternehmen in diesem Jahr nutzen, um sich über die eigene Ausbildung den Fachkräftenachwuchs für die Zukunft zu sichern, empfehlt die IHK.
Ausbilden leicht gemacht
Seit 27. Mai sind Ausbilder für bestehende und bis zum Ablauf des 31. Juli 2009 beginnende Ausbildungsverhältnisse automatisch von der Pflicht befreit, die Ausbilderprüfung abzulegen oder eine Befreiung hiervon zu beantragen. Diese Möglichkeit können Unternehmen in diesem Jahr nutzen, um sich über die eigene Ausbildung den Fachkräftenachwuchs für die Zukunft zu sichern, empfehlt die IHK.