Das Kohlenmonoxid werde zur Herstellung hochwertiger Kunststoffe benötigt, mit dem zahlreiche Unternehmen auch aus dem Bergischen Städtedreieck beliefert würden, so die IHK. Eine starke Chemie- und Kunststoff-Industrie bedeute Arbeitsplätze und Kaufkraft sowie Steuereinnahmen für Land und Kommunen. Die Kunststoff-Industrie in NRW besitzt einen hohen volkswirtschaftlichen Stellenwert. Mit über 76.000 Beschäftigten erwirtschaftete die Branche im Jahr 2006 einen Umsatz von rund 21 Milliarden Euro.
Auch der nordrhein-westfälische Landtag hat die Bedeutung der Kohlenmonoxid-Pipeline im Rahmen seines Gesetzgebungsverfahrens gewürdigt. Durch die Pipeline werde die Versorgungssicherheit mit einem wichtigen Grundstoff für die Kunststoff-Herstellung erhöht. Das Gesetz zum Bau der Pipeline wurde von allen Parteien getragen und einstimmig verabschiedet. Die für das Planungsverfahren zuständige Bezirksregierung Düsseldorf hat dem Vorhaben ebenfalls zugestimmt.
Zudem entspricht die Kohlenmonoxid-Pipeline höchsten technischen Standards und geht in puncto Sicherheit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus. Dennoch hat das Oberverwaltungsgericht Münster kürzlich in einer Eilentscheidung zwar den Weiterbau der Leitung gestattet, die Inbetriebnahme jedoch untersagt. Dies sei ein beunruhigendes Signal für den Industriestandort NRW. Die IHK hofft, dass die juristischen Bedenken zügig aus der Welt geschafft werden. Bayer habe eine eingehende Prüfung der Gerichtsentscheidung angekündigt.