Damit habe das NRW-Verkehrsministerium dem Wunsch der nordrhein-westfälischen IHKs entsprochen, ihre Unternehmen den Handwerkern gleich zu stellen, wenn sie wie diese schweres oder umfangreiches Material beziehungsweise Werkzeug zu ihren Kunden transportieren müssten. I-Tüpfelchen der neuen Regelung aber sei, dass die Kommunen nun auch untereinander die Parkausweise jeweils anerkennen könnten. Damit sei erstmals die Möglichkeit gegeben, mit nur einem Ausweis in ganz Nordrhein-Westfalen kostenfrei parken zu können.
„Wir freuen uns, dass durch die Neuregelung unsere Mitgliedsunternehmen nun nicht länger benachteiligt werden“, so Dr. Oliver Neuhoff, Verkehrsreferent der IHK Düsseldorf. „Es wäre schön, wenn die Kommunen nun möglichst rasch Vereinbarungen über die gegenseitige Anerkennung von Parkausweisen treffen würden, denn so würden sie einen schnell wirksamen Beitrag zum Bürokratieabbau in NRW leisten können.“
Aufatmen könnten nun auch Einzelhandelsgeschäfte und Unternehmen, die handwerksähnliche Dienstleistungen ausführen und ihre Betriebe in Anwohnerparkzonen hätten. Denn auch für sie werde es Ausnahmegenehmigungen für das Parken geben.