Die in mehreren Bundesländern bereits in der Vergangenheit geführte Diskussion übersieht die Belastung des Vergaberechts mit Kriterien, die mit dem eigentlichen öffentlichen Auftrag in keinem Zusammenhang stehen. Die IHK zu Schwerin macht deutlich, dass die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers nur die Kriterien der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Unternehmen zugrunde legen darf. Werden der Entscheidung über das wirtschaftlichste Angebot zusätzliche Kriterien zugrunde gelegt, führt dies unweigerlich zu einer Verteuerung der Beschaffungen, da sie nicht mehr unter reinen Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten erfolgen. Zusätzliche Kriterien müssen von den Unternehmen bei der Kalkulation berücksichtigt werden und schlagen sich auf den Angebotspreis nieder. Das hatte auch der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums im Mai dieses Jahres ausgesprochen. Die Begründung: Oberster Maßstab sollte die Wirtschaftlichkeit und Transparenz der Auftragsvergabe sein.
Ausdrücklich erinnert die IHK zu Schwerin an die ohnehin bereits jetzt geltende Verpflichtung der Auftraggeber nach dem Vergaberecht. ´Offenkundige Dumpingangebote sind bereits nach dem geltenden Recht auszuschließen, wenn der Verdacht besteht, das Angebot beinhaltet nicht auskömmliche Preise´, so Rothe abschließend.