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IHK: Forderung nach Tariftreue bei Vergaben abgelehnt!

Die jüngste Forderung der Landes-SPD zur Vergabe öffentlicher Aufträge nur an tariftreue Unternehmen wird durch die Wirtschaft strikt abgelehnt.

(lifePR) (Schwerin, )
Alter Wein in neuen Schläuchen - die Forderung von Tariftreueerklärungen oder nach Ausbildungsplätzen im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe begegnet uns alle Jahre wieder´, so Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin. Falsche Ansätze werden auch durch Wiederholungen nicht richtiger! Das öffentliche Auftragswesen ist kein Vehikel, um allgemein politische Ziele oder gesellschaftspolitische Vorstellungen durch die staatliche Auftragsvergabe zu verwirklichen. ´Vergabefremde Aspekte wie zum Beispiel die Tariftreue oder die geschaffenen Ausbildungsplätze sind losgelöst von dem konkreten Auftrag. Sie stellen zusätzliche Anforderungen an Unternehmen, die mit den öffentlichen Aufträgen in keinem Zusammenhang stehen´, so Rothe weiter.

Die in mehreren Bundesländern bereits in der Vergangenheit geführte Diskussion übersieht die Belastung des Vergaberechts mit Kriterien, die mit dem eigentlichen öffentlichen Auftrag in keinem Zusammenhang stehen. Die IHK zu Schwerin macht deutlich, dass die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers nur die Kriterien der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Unternehmen zugrunde legen darf. Werden der Entscheidung über das wirtschaftlichste Angebot zusätzliche Kriterien zugrunde gelegt, führt dies unweigerlich zu einer Verteuerung der Beschaffungen, da sie nicht mehr unter reinen Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten erfolgen. Zusätzliche Kriterien müssen von den Unternehmen bei der Kalkulation berücksichtigt werden und schlagen sich auf den Angebotspreis nieder. Das hatte auch der wissenschaftliche Beirat des Bundeswirtschaftsministeriums im Mai dieses Jahres ausgesprochen. Die Begründung: Oberster Maßstab sollte die Wirtschaftlichkeit und Transparenz der Auftragsvergabe sein.

Ausdrücklich erinnert die IHK zu Schwerin an die ohnehin bereits jetzt geltende Verpflichtung der Auftraggeber nach dem Vergaberecht. ´Offenkundige Dumpingangebote sind bereits nach dem geltenden Recht auszuschließen, wenn der Verdacht besteht, das Angebot beinhaltet nicht auskömmliche Preise´, so Rothe abschließend.
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