Der Bundestag hat am 06. Juli 2007 das Dritte Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes beschlossen. Lenkzeit-überschreitungen und andere Ordnungswidrigkeiten können mit sehr hohen Bußgeldern geahndet werden. Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006, die die europaweite Einführung des digitalen Kontrollgerätes für neuzugelassene Lkw ab 3,5 t zulässigen Gesamtgewichts und die Veränderung der Ruhe- und Lenkzeiten für Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr beinhaltet, wurde vom deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt. Neben Festlegungen zur Sicherung, Speicherung und Löschung der Daten aus dem digitalen Kontrollgerät wurde der § 8a in die Bußgeldvorschriften in das Fahrpersonalgesetz eingefügt. Verstöße gegen die Festlegungen zum Mindestalter für Schaffner und Beifahrer, gegen die Festlegungen zur Fahrtunterbrechungen, gegen die nicht richtige Aufstellung von Fahrplänen sowie gegen die Pflicht zur Aufbewahrung dieser Pläne können je nach Schwere und Art mit Geldbußen von 5.000 bis 15.000 Euro geahndet werden. Unternehmer und Fahrer können auch dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn diese Verfehlungen im Ausland begangen wurden. ‚Auch wenn die steigende Zahl von Ordnungswidrigkeiten die höheren Bußgelder zu rechtfertigen scheinen, so ist der Staat erst recht in der Pflicht, durch die Bereitstellung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten für Lkw an den dichtbefahrenen Autobahnstrecken die Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu den Ruhe- und Lenkzeiten zu schaffen. Dabei sollten die Bausünden der Vergangenheit mit Parkplätzen, die die Lkw-Fahrer zwangen, sich mit der Fahrerkabine in Richtung der vorbeiströmenden Verkehrs aufstellen zu müssen, nicht wiederholt werden’, so Ulrich Unger, Stellv. Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Hinweis
Hinweis
Stories per RSS Feed und Facebook
Zu jeder Kategorie der lifePR erhalten Sie auch gesondert einen gefilterten Feed. Auch in jedem Newsroom finden Sie den Abonnieren-Button mit weiteren individuellen RSS-Feeds. Zudem gibt es für jede Kategorie auch eine entsprechende Facebook-Seite.
Wählen Sie eine Kategorie, um sich die dazugehörige URL anzuzeigen.
Story veröffentlichen
Sie möchten Ihre Story kostenlos veröffentlichen? Überlassen Sie das Einstellen und Prüfen ganz einfach unserem Serviceteam!
Sie sind bereits Kunde bei der lifePR und möchten Ihre Story veröffentlichen und zielgerichtet versenden?
Zur MyBox
Vorschau
Dateiname
Beschreibung
Copyright
Herausgeber
Für die oben stehenden Stories, das angezeigte Event bzw. das Stellenangebot sowie für das angezeigte Bild- und Tonmaterial ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmeninfo bei Klick auf Bild/Titel oder Firmeninfo rechte Spalte) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber der Texte sowie der angehängten Bild-, Ton- und Informationsmaterialien.Die Nutzung von hier veröffentlichten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Bei Veröffentlichung senden Sie bitte ein Belegexemplar an service@lifepr.de.
Verwenden Sie das folgende Formular, um Ihr Login-Passwort zurückzusetzen. Sie erhalten nach dem Absenden eine E-Mail. Bitte klicken Sie den in der E-Mail enthaltenen Link an, um Ihr Passwort zurückzusetzen.
Anmeldung erforderlich
Für diese Funktion ist eine Anmeldung erforderlich. Bitte melden Sie sich an.
Anmelden
Noch nicht registriert?
oder anmelden via
Einwilligung zu Cookies und Daten
Sofern Sie die Kartendienste von Google Maps verwenden möchten, werden zwangsläufig personenbezogene Daten an Google übermittelt. Google ist ein Dienstleister in einem Drittstaat, dessen Datenschutzniveau nicht dem der EU entspricht. Ihre Daten können von Google auch für eigene Zwecke verwendet werden. Google ist anhand Ihrer IP-Adresse, Ihres Google Accounts (sofern vorhanden und eingeloggt) und anhand weiterer Kriterien in der Lage Sie als natürliche Person zu identifizieren. Über die durch Google durchgeführten Datenverarbeitungen können Sie sich HIER erkundigen.
Mit Klick auf den Button „Google Maps laden“ erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten an Google übertragen werden. Eine Übermittlung findet erst nach erfolgter Einwilligung statt.
Weiterempfehlen
Änderungen im Fahrpersonalgesetz mit höheren Bußgeldern
Eine Story von Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Story herunterladen
Änderungen im Fahrpersonalgesetz mit höheren Bußgeldern
Eine Story von Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Wir senden Ihnen folgende Informationen an Ihre E-Mail-Adresse:
QR-Code
Änderungen im Fahrpersonalgesetz mit höheren Bußgeldern
Eine Story von Industrie- und Handelskammer zu Schwerin