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Änderungen im Fahrpersonalgesetz mit höheren Bußgeldern

(lifePR) (Schwerin, )
Der Bundestag hat am 06. Juli 2007 das Dritte Gesetz zur Änderung des Fahrpersonalgesetzes beschlossen. Lenkzeit-überschreitungen und andere Ordnungswidrigkeiten können mit sehr hohen Bußgeldern geahndet werden. Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006, die die europaweite Einführung des digitalen Kontrollgerätes für neuzugelassene Lkw ab 3,5 t zulässigen Gesamtgewichts und die Veränderung der Ruhe- und Lenkzeiten für Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr beinhaltet, wurde vom deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt. Neben Festlegungen zur Sicherung, Speicherung und Löschung der Daten aus dem digitalen Kontrollgerät wurde der § 8a in die Bußgeldvorschriften in das Fahrpersonalgesetz eingefügt. Verstöße gegen die Festlegungen zum Mindestalter für Schaffner und Beifahrer, gegen die Festlegungen zur Fahrtunterbrechungen, gegen die nicht richtige Aufstellung von Fahrplänen sowie gegen die Pflicht zur Aufbewahrung dieser Pläne können je nach Schwere und Art mit Geldbußen von 5.000 bis 15.000 Euro geahndet werden. Unternehmer und Fahrer können auch dann zur Verantwortung gezogen werden, wenn diese Verfehlungen im Ausland begangen wurden. ‚Auch wenn die steigende Zahl von Ordnungswidrigkeiten die höheren Bußgelder zu rechtfertigen scheinen, so ist der Staat erst recht in der Pflicht, durch die Bereitstellung von zusätzlichen Parkmöglichkeiten für Lkw an den dichtbefahrenen Autobahnstrecken die Voraussetzungen für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zu den Ruhe- und Lenkzeiten zu schaffen. Dabei sollten die Bausünden der Vergangenheit mit Parkplätzen, die die Lkw-Fahrer zwangen, sich mit der Fahrerkabine in Richtung der vorbeiströmenden Verkehrs aufstellen zu müssen, nicht wiederholt werden’, so Ulrich Unger, Stellv. Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.
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