Der Ausbildungsbonus wird an die Unternehmen gezahlt, die mit Bewerbern ohne Schulabschluss, mit Sonderschulabschluss oder schlechtem Hauptschulabschluss Ausbildungsverträge abschließen. Auch lernbeeinträchtigte oder sozial benachteiligte junge Menschen können gefördert werden. Bedingung ist, dass sie bereits im Vorjahr oder früher die allgemeinbildende Schule verlassen haben und der Ausbildungsplatz zusätzlich bereitgestellt wird. Der Ausbildungsbonus richtet sich nach der Ausbildungsvergütung und beträgt höchstens 6.000 Euro. Die erste Hälfte wird nach Ablauf der Probezeit und der Rest nach Anmeldung der/s Auszubildenden zur Abschlussprüfung gezahlt. Für Westmecklenburg gibt es ein Bewerberpotenzial von etwa 500 Jugendlichen für ein Förderangebot.
Die Kosten für den Ausbildungsbonus werden von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Die Antragstellung läuft über den Arbeitgeberservice der regionalen Agenturen.
"Ziel dieser öffentlichen Unterstützung ist es, schwer vermittelbare Jugendliche in Ausbildung zu integrieren. Die Entscheidung liegt jetzt bei den Unternehmen.
Die IHK wird sich bei der Umsetzung in Abstimmung mit der Arbeitsagentur dafür einsetzen, dass mit dem Bonus in erster Linie die Einstellung besonders bedürftiger Jugendlicher gefördert wird. Das A und O für mehr Ausbildung ist und bleibt aber eine bessere Schulbildung. Der Bonus löst dieses Kernproblem des Ausbildungsmarktes jedenfalls nicht", fasst Rothe die IHK-Meinung zusammen.