"Die bisher vorgesehene Neuordnung der Kreisstrukturen löst das eigentliche Stadt-Umland-Problem unserer Städte noch nicht. So müssen Städte wie Wismar und Schwerin endlich das für die Entwicklung ihrer Wirtschaftsregion erforderliche Umland erhalten, um auch zukünftig für Investoren attraktiv zu sein und um Neuansiedlungen zu ermöglichen. Dringend notwendig ist daher zugleich eine grundlegende kommunale Gebietsreform", so Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.
Die Schweriner IHK teilt die Einschätzung des Gerichtes, dass die Fläche des Landes, seine Bevölkerungsstruktur sowie die Haushaltslagen der Gebietskörperschaften eine umfassende Modernisierung der Verwaltung erfordert. Rothe wörtlich: "Dringender Handlungsbedarf bleibt also weiterhin bestehen. Eine Neuordnung der bestehenden Kreisgebietsstrukturen unter Berücksichtigung des vom Gericht vorgegebenen Rahmens ist nach Ansicht der IHK zu Schwerin erforderlich. Dass die Zuschnitte der neuen Gebietskörperschaften jedoch nur innerhalb der bestehenden vier Planungsregionen, wie z. B. Westmecklenburg, erfolgen sollten, versteht sich nach Auffassung der IHK von selbst. Bei der Neuordnung der Kreise ist zudem die erforderliche Bürger- und Wirtschaftsnähe zu berücksichtigen."