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IHK: Achtung! Verjährung droht zum Jahresende

Die IHK zu Schwerin weist alle Unternehmer darauf hin, dass am 31. Dezember bisher bestehende zivilrechtliche Forderungen verjähren können/ Für Handelsvertreter ist sogar schon der 14. Dezember Stichtag

(lifePR) (Schwerin, )
"Viele Unternehmer sind sich der drohenden Verjährungsfalle gar nicht bewusst", warnt IHK-Justitiar Siegbert Eisenach. Unternehmen können auf ihren alten Forderungen sitzen bleiben und damit viel Geld verlieren, wenn sie diese nicht bis zum Jahresende geltend machen. Hierfür sind gerichtliche Mahnbescheide oder Klagehebungen erforderlich. Einfache, selbstverfasste Mahnschreiben an den Schuldner reichen hierzu nicht aus.

Da die Berechnung des Verjährungstermins im Einzelfall schwierig sein kann, empfiehlt Eisenach, sich im Zweifelsfall juristisch beraten zulassen. Insbesondere Handelsvertreter müssen aufpassen. Für Provisionsansprüche, die bereits vor dem 15.12.2004 entstanden sind sowie zu diesem Zeitpunkt noch nicht verjährt waren, gilt neuerdings auch die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Hierfür ist der Fristablauf, aber nicht der sonst übliche letzte Tag des Kalenderjahres, sondern schon der 14.12.2007! ´Da nur noch wenige Tage bis zum Jahresende zu Verfügung stehen und an den Weihnachtstagen die Rechtsanwaltskanzleien nur dünn besetzt sind, ist höchste Eile geboten´, mahnt Eisenach weiter.
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