In seiner aktuellen Sitzung hatte der Arbeitskreis Tourismus der IHK zu Schwerin ein breites Spektrum an Themen auf der Tagesordnung. Nachdem Bernd Nottebaum (1.v.l.), Leiter der Stabstelle Wirtschaftsförderung der Stadt Schwerin, die neue Imagekampagne der Landeshauptstadt vorgestellt hatte, gab Angela Preuß (2.v.l.), Leiterin des Geschäftsbereichs Handel/Tourismus/Außenwirtschaft der IHK, einen Einblick in das aktuelle Gaststättenrecht. Hier geht es darum, landesrechtliche Regelungen zu schaffen, bei denen dem Bürokratieabbau Rechnung getragen wird. Rege Diskussion gab es auch beim Thema Nichtraucherschutzgesetz. Rüdiger Born, Vorsitzender des Arbeitskreises, fasste die Meinung des Arbeitskreises zusammen: ‚Die Branche sieht durch das neue Gesetz große Probleme auf sich zukommen. Erwartet werden deutliche Umsatzeinbußen durch weniger Gäste. In der jetzigen Form stellt das Gesetz ein Existenzrisiko vor allem bei Einraumgaststätten dar’. Nach Ansicht der Mitglieder des IHK-Arbeitskreises bringt das Gesetz zudem weitere Wettbewerbsverzerrungen durch sogenannte Schwarzgastronomie mit sich. ‚Vereine und Clubs, die mitunter regelmäßig gastronomische Veranstaltungen durchführen, sind nicht den gesetzlichen Regelungen unterworfen. Die gewerblichen Unternehmen haben hier deutlich schlechtere Karten’, kritisiert Born und fordert Nachbesserungen. Die IHK zu Schwerin hat das brisante Thema nochmals aufgegriffen, wobei betont wurde, dass es nicht darum ginge, konsequenten Nichtraucherschutz zu verhindern. Aus Sicht der Branche geht jedoch das jetzige Nichtraucherschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern über den sinnvollen Schutz von Nichtrauchern hinaus. Auf die vor allem für die Einraumgastronomie zu befürchtenden Umsatzrückgänge hatte die Kammer bereits in ihrer Stellungnahme vor Inkrafttreten des Gesetzes hingewiesen.
Mit einer aktuellen Umfrage sollen nun erste Auswirkungen des Gesetzes bei den betroffenen Unternehmen beurteilt werden. Hiervon erhofft sich der IHK-Arbeitskreis Tourismus detaillierte Aussagen und möglicherweise Korrekturen des Gesetzes durch die Landespolitik. Informationen sowie den Fragebogen zum Nichtraucherschutzgesetz finden interessierte Unternehmen auf der homepage der IHK zu Schwerin www.ihkzuschwerin.de.