"Wir gehen auch weiterhin von einer fachlich und rechtlich fundierten Entscheidung der verantwortlichen Gremien der Stadt Schwerin aus. Im Zuge des gesamten Planungsverlaufs wurden detailliert alle relevanten Vorgaben umgesetzt. Der am 22. Februar 2008 eingereichte Bauantrag ist rechtlich einwandfrei und entscheidungsreif", so Jörgen Thiele, Präsident der IHK zu Schwerin.
Die städtische Hauptsatzung und das geltende Baurecht geben einzig den Spielraum für den Bauherrn wie auch für die Entscheidungsfrage vor.