Allein in Mecklenburg-Vorpommern gibt es 68.000 Pendler, die jetzt darauf hoffen können, dass das Bundesverfassungsgericht abschließend die Verfassungswidrigkeit der Pendlerpauschale feststellt. ´Nach Auffassung der IHK zu Schwerin verstößt die derzeitige Regelung gegen das allgemeine Gleichbehandlungsgebot des Grundgesetzes, da Pendler mit weniger als 20 Entfernungskilometern keine Fahrtkosten geltend machen können´, so Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.
´Gerade in Flächenbundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern wohne man nicht fußläufig zur Arbeitsstelle, sondern ist auf den Pkw oder öffentliche Verkehrsmittel angewiesen. Sofern der Staat im Interesse einer funktionierenden Wirtschaft eine flexible Standortsuche der Arbeitnehmer voraussetzt, müsse er sich auch an den für die Arbeitsaufnahme erforderlichen Kosten angemessen beteiligen. Ein willkürlicher Schnitt bei 20 Entfernungskilometern ist weder sachgerecht, noch mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen´, so Rothe abschließend.