Die Förderbeträge (4.000 € bis 6.000 €) sollten sich prozentual auf die jeweilige Ausbildungsvergütung beziehen und erst nach dem ersten Ausbildungsjahr gezahlt werden, um Ausbildungsabbrüchen entgegen zu wirken.
Die angedachte Förderung dient der Unterstützung von Bewerbern mit einer eingeschränkten Ausbildungsfähigkeit. Um so mehr ist es wichtig, das Angebot mit zusätzlichen ausbildungsbegleitenden Hilfen zu untersetzen, um den fachlichen Erfolg der Berufsausbildung zu gewährleisten.
Besonders vor dem Hintergrund des drastischen Rückganges der Schulabgängerzahlen ab 2009 benötigt das Land Mecklenburg-Vorpommern jeden Schulabgänger. Deshalb müssen die vorhandenen Jugendlichen gut auf die Ausbildung vorzubereitet werden. Gerade für schwer vermittelbare Altbewerber ist der Vorschlag der Bundesregierung mit einem Bonus den Einstieg in die Berufsausbildung zu erleichtern und sie in der Berufsausbildung zu begleiten eine echte Chance.