In Mecklenburg-Vorpommern werden nach den drei Landesderegulierungsgesetzen aus den Jahren 2005 bzw. 2006 derzeit neue, vielversprechende Weichen für einen ´besseren´ Bürokratieabbau gestellt. Im Rahmen aktueller Gespräche zwischen Landesregierung, IHK zu Schwerin, Handwerkskammer Schwerin und den kommunalen Gebietskörperschaften in Westmecklenburg sind die Inhalte einer Vereinbarung über dienstleistungsbezogeneres Handeln der Verwaltung abgestimmt worden.
´Ziel muss die zeitnahe Einigung auf Maßnahmen sein, welche die Unternehmen und Bürger in ihrem täglichen Kontakt mit der Verwaltung auch tatsächlich spürbar entlasten´, so Klaus-Michael Rothe, Hauptgeschäftsführer der IHK zu Schwerin.
Das vorgesehene Dienstleistungsübereinkommen soll mit Geltung für die Testregion Westmecklenburg u. a. Grundlagen zur besonderen Beschleunigung von Genehmigungsverfahren schaffen. ´Zeit ist letztlich Geld und Wirtschaft ist permanent unter Zeitdruck. Verwaltungsverfahren müssen deshalb allgemein effizienter und schneller durchgeführt werden können´, unterstreicht Rothe.
Die IHK zu Schwerin bekräftigt des weiteren ihre Forderung nach einer wirksameren Kontrolle geplanter bundes- und landesgesetzlicher Regelungen auf bürokratische Hemmnisse. Die Beschränkung der Zuständigkeit des beim Bundeskanzleramt angesiedelten Normenkontrollrates auf die Prüfung von Gesetzentwürfen nur der Bundesministerien ist ein entscheidender Schwachpunkt. Die Bürokratie-Kontrolle muss sich auf alle Gesetze erstrecken, also auch auf Gesetzentwürfe die z.B. direkt über den Deutschen Bundestag eingebracht werden.
Die Schweriner IHK plädiert daher weiterhin für eine Ausweitung der Prüfungskompetenz des Normenkontrollrates auch auf Gesetzesvorschläge aus der Mitte des Bundestages und des Bundesrates. Nach Auffassung der IHK gilt es in dieser Hinsicht auch im Hinblick auf das Pendant in Mecklenburg-Vorpommern, die Normprüfstelle im Landesinnenministerium, entsprechende Verbesserungen vorzunehmen.