Der Kommissionsentwurf für die Pflanzenschutz-Novelle beschäftigt derzeit den Ministerrat und das Europäische Parlament. Berichterstatterin dort ist die Grünen-Abgeordnete Hiltrud Breyer.
"Als Hersteller von Pflanzenschutzmitteln begrüßen wir ausdrücklich, dass Frau Breyer unsere langjährige Forderung unterstützt, dass importierte Pflanzenschutzmittel so gründlich geprüft sein müssen wie die Originalprodukte, die nach dem strengen EU-Recht zugelassen sind", betonte Koch-Achelpöhler.
Darüber hinaus gebe es allerdings wenig Positives zu den Beratungen zu berichten. Wichtige Elemente der Pflanzenschutz-Novelle könnten das Angebot an Pflanzenschutzmitteln drastisch einschränken. "Die geplanten Überregulierungen könnten die Nachhaltigkeit der Landwirtschaft empfindlich stören", so der Verbandschef.
Die Kommission schlägt beispielsweise vor, Chemikalien, die als konzentrierte Substanz Gefahren bergen, nicht mehr als Pflanzenschutz-Wirkstoff zuzulassen. Sie berücksichtigt nicht, dass Pflanzenschutzmittel hoch verdünnt ausgebracht werden und die Anwendung streng geregelt ist. Das praktische Risiko ist damit absolut handhabbar.
"Nach ersten Schätzungen der Industrie könnten bis zu 30 Prozent der Wirkstoffe verloren gehen, wenn solche Ausschlusskriterien eingeführt werden. Wichtige Produkte, die zurzeit sicher eingesetzt wurden, würden damit entfallen", kritisierte Koch-Achelpöhler. Der Agrar- und Binnenmarktausschuss im Parlament und der Ministerrat haben die Brisanz dieser Regelung erkannt. Vergleichbar wäre, elektrischen Strom zu verbieten, der ja durchaus gefährlich werden kann. In der Realität aber sind die Kabel so verlegt und die Schalter so gebaut, dass die Gefahr handhabbar geworden ist und praktisch kein Risiko mehr besteht.
Die Kommission will außerdem die vergleichende Bewertung von Pflanzenschutzmitteln einführen. Substanzen, denen unerwünschte Eigenschaften zugeschrieben werden, sollen vom Markt genommen werden, sobald als besser bewertete verfügbar sind. Frau Breyer möchte diese Regelung sogar auf alle Pflanzenschutzmittel angewandt sehen.
"Jedes Mittel besitzt erwünschte und weniger erwünschte Eigenschaften. Käme diese Regelung, wäre willkürlichen und sachfremden Entscheidungen Tür und Tor geöffnet", kritisierte Koch-Achelpöhler.
"Es kostet 200 Millionen Euro, ein Pflanzenschutzmittel zu entwickeln. Eine solche Investition findet nur statt, wenn die Hersteller Planungssicherheit haben."
Schließlich will Frau Breyer den Datenschutz noch weiter abbauen als die Kommission. Die Ergebnisse kostspieliger Studien der forschenden Firmen könnte dann jeder Wettbewerber kostenlos nutzen und diese Unternehmen dadurch unterbieten.