Handy in der Hand gibt Punkte in Flensburg
Paragraf 23 der Straßenverkehrsordnung legt fest, dass ein Mobiltelefon während der Fahrt nicht in die Hand genommen oder gehalten werden darf. Für Autofahrer, die sich nicht daran halten und erwischt werden, fallen mindestens 60 Euro Bußgeld und ein Punkt im Fahreignungsregister beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) in Flensburg an. Wird ein Autofahrer wiederholt mit dem Telefon in der Hand angehalten, droht Fahrverbot. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit dem Gerät telefoniert, fotografiert, getippt oder navigiert wird. Das Handynutzungsverbot gilt auch für Fahrradfahrer. Wer beim Radfahren mit dem Mobiltelefon in der Hand ertappt wird, zahlt 25 Euro.
Hohes Unfallrisiko auch bei Freisprechanlage
Erlaubt ist das Telefonieren beim Fahren mit einem Headset oder einer Freisprechanlage. Aber auch das birgt Risiken und die Unfallgefahr ist erheblich. In einer aktuellen Studie hat der ADAC herausgefunden, dass die Nutzung von Navigationsgeräten und Smartphones Autofahrer stark vom Straßenverkehr ablenkt. Das gilt auch für Spracherkennungsdienste zum Versenden von Kurznachrichten, wie eine Untersuchung des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung gezeigt hat. Daher sollten auch Freisprechanlagen immer mit Bedacht genutzt werden.
Auch Fußgänger sind abgelenkt
Für Fußgänger gelten keine Handynutzungsverbote. Wer im Gehen mit dem Smartphone Nachrichten schreibt oder E-Mails liest, ist jedoch genauso unaufmerksam. Angaben der Deutschen Verkehrswacht (DVW) zufolge betrifft dies insbesondere Jugendliche, die dadurch zum Opfer und gleichzeitig Verursacher von Unfällen im Straßenverkehr werden können.
MP3-Player sind erlaubt
Die Nutzung von digitalen Medienabspielgeräten wie MP3-Playern ist im Straßenverkehr übrigens erlaubt. Das hat das Amtsgericht Waldbröl entschieden. Da man mit MP3-Playern weder telefonieren noch per Funk kommunizieren kann, fallen sie nicht unter das Handynutzungsverbot. Unabhängig davon sollten auch MP3-Player verantwortungsbewusst verwendet werden. Laut Straßenverkehrsordnung muss jederzeit sichergestellt werden, dass die Sinne während der Nutzung der Geräte nicht beeinträchtigt werden.
Zum Tag der Verkehrssicherheit 2015 informiert der Deutsche Verkehrssicherheitsrat über Sicherheitsmaßnahmen und bundesweite Veranstaltungen. Interessierte finden alle Informationen online unter www.tag-der-verkehrssicherheit.de.