Laut JIM-Studie besitzen 97 Prozent der 12- bis 19-Jährigen ein eigenes Mobiltelefon, 88 Prozent davon ein Smartphone. Bei neun von zehn Schülern hat das Mobiltelefon zudem einen festen Platz in der Schultasche. Damit die Geräte nicht zur Störquelle für andere werden, ist es wichtig, einige Regeln zu beachten – auch wenn es nur sehr wenige gesetzliche Vorschriften für die Handynutzung gibt.
Ohne Respekt läuft nichts
Man sollte immer darauf achten, dass niemand in der unmittelbaren Umgebung durch die Handynutzung gestört wird. Deshalb sollten Telefonate im öffentlichen Raum generell leise geführt und kurz gehalten werden. Um Mitfahrer in Bus und Bahn nicht zu beeinträchtigen, sollten für Funktionen wie Musik hören oder Videos abspielen stets Kopfhörer verwendet werden.
Mobiltelefone im Straßenverkehr
Am Steuer sind Handys ein unkalkulierbar hohes Risiko, das zeigen die Unfallstatistiken. Daher ist das Telefonieren ohne Freisprechanlage bzw. Headset beim Fahren gesetzlich verboten. Das gilt nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) schreibt vor, dass ein Handy während der Fahrt nicht aufgenommen oder gehalten werden darf. Am besten verzichtet man daher währenddessen auf die Nutzung; falls nicht, muss eine Freisprechanlage oder ein Headset benutzt werden.
Handynutzung in Schule und Beruf
Viele Schulen haben die Nutzung von Mobilfunkgeräten in eigenen Schulregeln festgelegt. Diese sind von den Schülern zu beachten. Im Berufsalltag muss die Erreichbarkeit sorgfältig abgewogen werden. Bei Geschäftsessen und Besprechungen sowie in Konferenzen wird die Annahme von Telefonaten oder die Bearbeitung von E-Mails in der Regel als unpassend empfunden. In dringenden Fällen sollte man daher immer sofort den Raum verlassen, um andere Teilnehmer nicht zu stören.
Weitere Tipps für eine rücksichtsvolle Handynutzung in der Öffentlichkeit können auf der IZMF-Website unter www.izmf.de/... abgerufen werden.