Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluß (AZ.: 52 O 189/08 vom 2. Juni 2008) Herrn Güllner untersagt, wörtlich oder sinngemäß in Bezug auf Infratest dimap die Behauptungen aufzustellen und / oder zu verbreiten "... im Übrigen über Infratest müssen Sie wissen, das ist 40 Jahre das Hausinstitut der SPD. Und da wird man sich schon überlegen, ob man nicht ein bisschen die Zahlen schönt oder nicht". Das Landgericht Berlin hat die einstweilige Verfügung zu Recht mit der Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts begründet.
"Wir begrüßen diese von uns erwartete Entscheidung", erklärt Infratest dimap Geschäftsführer Richard Hilmer und weist darauf hin, "dass beide Umfrageinstitute Mitglied des ADM Arbeitskreis Deutscher Markt- und Sozialforschungsinstitute e.V. und damit durch standesrechtliche Richtlinien strengen rechtsstaatlichen Grundsätzen verpflichtet sind".