Der GKV Spitzenverband (GKV SV) hat sich ausführlich zu den Anforderungen an solche Einrichtungen geäußert. In einem Entwurf stellt er folgende Anforderung an die Leitung einer solchen spezialisierten Einrichtung:
„Neben der Weiterbildung nach § 1 Abs. 7 muss zusätzlich eine spezifische Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden vorliegen. Die Inhalte der theoretischen Schulung haben sich curricular an Weiterbildungen von Fachgesellschaften zu orientieren.“
Die Verhandlungen zwischen den Pflegeverbänden und Kostenträgern über die Vergütung der neuen Leistungen waren bisher ergebnislos und sind auf den 03.11.2020 vertagt worden. Deshalb müssen übergangsweise die Vergütungen für die neuen Leistungen zwischen dem Pflegedienst und der Krankenkasse in jedem Einzelfall abgestimmt werden.
Die Verbände fordern für die Versorgung chronischer und schwer heilender Wunden übergangsweise Leistungsgruppe 4. Ist die Versorgung der chronischen und schwer heilenden Wunde zeitaufwändiger (d. h. deutlich über i. d. R. über 20 Minuten hinaus) soll der Vergütungsvorschlag die doppelte Abrechnungsmöglichkeit der Leistungsgruppe 4 in einem Einsatz umfassen.
Zur Leistungsvergütung hat die medizinische Fachgesellschaft Initiative Chronische Wunden (ICW) konkrete Vorstellungen entwickelt und diese in einer Stellungnahme beim GKV Spitzenverband eingereicht.
- Modul 1: Vergütung von Fallmanagement und Edukation über einen Zeitraum von mindestens acht Monaten, mit der Option der Verlängerung.
- Modul 2: Vergütung der Wundversorgung. Hier sieht die ICW zwei mögliche Modelle: Entweder die Vergütung nach Zeit, im Viertelstundentakt, oder eine Vergütung anhand der Wundgröße, gekoppelt mit zusätzlichen Maßnahmen wie z. B. der Entstauungstherapie und/oder der druckentlastenden und druckverteilenden Filzung. Wundgröße klein bis 8 cm², Wundgröße mittel bis 40 cm² und Wundgröße groß ab 40 cm². Die Festlegung der Vergütung nach Wundgröße sollte für drei Monate gelten. Nach dieser Zeit soll eine neue Vermessung und somit Neubestimmung der Vergütungshöhe erfolgen.
- Ideal wären Fallpauschalen, weil das eine Vergütungssicherheit gäbe, denn es muss immer ein entsprechendes Equipment für die Versorgung vorgehalten werden.
Frau Inga Hoffmann-Tischner, Geschäftsführerin und Inhaberin des Wundmanagement Köln, hat zu den akuten Problemen der Abrechnung und Kostenerstattung durch die ungeklärte Vergütungsregelung ab dem 01.11.2010 Stellung bezogen und die Problematik für spezialisierte Pflegedienste thematisiert.
Link: https://www.wundmanagement-koeln.de/...