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Alkoholverbot für Fahranfänger tritt zum 1. August 2007 in Kraft

(lifePR) (Stuttgart, )
„Ab 1. August 2007 gilt für alle Fahranfänger in der Probezeit und für alle jungen Fahrer unter 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot im Straßenverkehr.“ Das sagte Verkehrsstaatssekretär Rudolf Köberle am Freitag, 27. Juli 2007, in Stuttgart. Betroffen seien auch Fahranfänger, die ihren Führerschein vor dem 1. August 2007 erworben hätten, sowie junge Fahrer unter 21 Jahren, deren Probezeit bereits abgelaufen sei. Eine Übergangsregelung gebe es nicht. Ein Verstoß gegen das Verbot werde als Ordnungswidrigkeit geahndet.

Die Ordnungswidrigkeit knüpfe an den Konsum alkoholischer Getränke vor oder während der Fahrt an. Verstöße gegen das Alkoholverbot würden regelmäßig mit einem Bußgeld in Höhe von 125 Euro und mit zwei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet. Für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befänden, werde darüber hinaus die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit um zwei Jahre verlängert.

Erhöhte Risikobereitschaft und Überschätzung der eigenen Fähigkeiten in Verbindung mit Alkoholeinfluss führten bei jungen Fahrern immer wieder zu fatalen Folgen. „Junge Fahranfänger haben ein drei- bis viermal so hohes Risiko, im Straßenverkehr tödlich zu verunglücken. Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr passen nicht zusammen“, so der Verkehrsstaatssekretär. Fahranfänger verfügten noch nicht über die Fahrpraxis langjähriger Führerscheininhaber. Deshalb müssten Beeinträchtigungen auch durch eine geringe Menge Alkohol ausgeschlossen werden. Es sei zu erwarten, dass die strikte Trennung von Alkohol und Fahren, die während der mindestens zweijährigen Probezeit eingeübt werden müsse, sich auch danach positiv auf die Fahrer auswirke. „Null-Promille für junge Fahrer ist ein deutliches Signal für mehr Verkehrssicherheit“, sagte Köberle.
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