Die Ordnungswidrigkeit knüpfe an den Konsum alkoholischer Getränke vor oder während der Fahrt an. Verstöße gegen das Alkoholverbot würden regelmäßig mit einem Bußgeld in Höhe von 125 Euro und mit zwei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet. Für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befänden, werde darüber hinaus die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar angeordnet und die Probezeit um zwei Jahre verlängert.
Erhöhte Risikobereitschaft und Überschätzung der eigenen Fähigkeiten in Verbindung mit Alkoholeinfluss führten bei jungen Fahrern immer wieder zu fatalen Folgen. „Junge Fahranfänger haben ein drei- bis viermal so hohes Risiko, im Straßenverkehr tödlich zu verunglücken. Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr passen nicht zusammen“, so der Verkehrsstaatssekretär. Fahranfänger verfügten noch nicht über die Fahrpraxis langjähriger Führerscheininhaber. Deshalb müssten Beeinträchtigungen auch durch eine geringe Menge Alkohol ausgeschlossen werden. Es sei zu erwarten, dass die strikte Trennung von Alkohol und Fahren, die während der mindestens zweijährigen Probezeit eingeübt werden müsse, sich auch danach positiv auf die Fahrer auswirke. „Null-Promille für junge Fahrer ist ein deutliches Signal für mehr Verkehrssicherheit“, sagte Köberle.