„Das bedeutet weniger Bürokratie für Veranstalter und Kommunen“, sagte Innenminister Ralf Stegner. Das allgemeine Ordnungsrecht und strafrechtliche Bestimmungen reichten aus, die Bürger vor „schwarzen Schafen“ unter den Sammlern zu schützen. Seriöse Organisationen könnten ihre Sammlungsaktionen zertifizieren lassen, etwa durch ein Siegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) oder vom Deutschen Spendenrat.
Andere Bundesländer wie Brandenburg, Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt haben ihre Sammlungsgesetze bereits aufgehoben. In Hessen wird das Sammlungsgesetz zum 1. Januar 2010 wegfallen.
Das Schleswig-Holsteinische Sammlungsgesetz geht auf einen 1960 von der Innenministerkonferenz gebilligten Muster-Entwurf zurück. Es trat am 1. Januar 1970 in Kraft und blieb bis heute fast unverändert. Es sieht vor, dass die Kommunen Haus- und Straßensammlungen sowie Altkleider- und Altpapiersammlungen sowie das Anbieten von Waren für gemeinnützige Zwecke zunächst erlauben und anschließend überwachen müssen. Außerdem muss der Veranstalter Rechenschaft über das Sammlungsergebnis ablegen.