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Kabinett verabschiedet Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag Ralf Stegner

Einnahmen für Sport, Kultur und Soziales weiterhin gewährleistet

(lifePR) (Kiel, )
Der Landtag wird sich voraussichtlich bereits in seiner Sitzung im September mit dem Gesetz zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen befassen. Wie Innenminister Ralf Stegner am Dienstag (28. August) in Kiel mitteilte, hat die Landesregierung den entsprechenden Entwurf heute verabschiedet. Das Kabinett hatte dem Staatsvertrag bereits am 10. Juli zugestimmt. Das notwendige Ausführungsgesetz, das am 1. Januar 2008 in Kraft treten soll, enthält neben der Zustimmung zum Staatsvertrag auch die erforderlichen Ausführungsbestimmungen.

Danach hat NordwestLotto die Aufgabe, ein ausreichendes Glücksspielangebot in Schleswig-Holstein sicherzustellen und Zweckabgaben an das Land abzuführen, deren Höhe das Finanzministerium in einer Verordnung festlegt. Diese Gelder werden beispielsweise für gemeinnützige Zwecke wie die Förderung des Sports und den Naturschutz eingesetzt.

Stegner äußerte sich zufrieden, dass es beim Glückspielmonopol des Staates vorerst bleibe, denn der Staatsvertrag gilt zunächst für vier Jahre. „Damit sind die Einnahmen aus den Lotterien für den Sport, für kulturelle und soziale belange auch weiterhin gewährleistet“, sagte der Minister. Im vergangenen Jahr waren das rund 68 Millionen Euro.
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