Danach hat NordwestLotto die Aufgabe, ein ausreichendes Glücksspielangebot in Schleswig-Holstein sicherzustellen und Zweckabgaben an das Land abzuführen, deren Höhe das Finanzministerium in einer Verordnung festlegt. Diese Gelder werden beispielsweise für gemeinnützige Zwecke wie die Förderung des Sports und den Naturschutz eingesetzt.
Stegner äußerte sich zufrieden, dass es beim Glückspielmonopol des Staates vorerst bleibe, denn der Staatsvertrag gilt zunächst für vier Jahre. „Damit sind die Einnahmen aus den Lotterien für den Sport, für kulturelle und soziale belange auch weiterhin gewährleistet“, sagte der Minister. Im vergangenen Jahr waren das rund 68 Millionen Euro.