Der Vorschlag der Kommission zur Aufhebung der Zweiten Richtlinie würde den Mitgliedstaaten die Möglichkeit einräumen, neue nationale Regelungen z.B. zur Kapitalerhaltung zu schaffen. "Die über Jahrzehnte gewonnene Harmonisierung ginge dabei verloren," kritisiert Naumann. Eine Abschaffung der Zweiten Richtlinie würde nach Auffassung des IDW die Rechtssicherheit und Transparenz vermindern und dem Binnenmarkt die benötigte Vertrauensgrundlage entziehen. "Statt dessen sollte die Kommission die Vorschriften zur Kapitalerhaltung und Ausschüttungsbemessung sachgerecht fortentwickeln," fordert Naumann. Das IDW hat hierzu bereits detaillierte Vorschläge ausgearbeitet (vgl. IDW Presseinformation 8/06).
Das IDW begrüßt den Vorschlag der EU-Kommission, Erleichterungen für sogenannte "Kleinstbetriebe" einzuführen, hält jedoch eine komplette Befreiung dieser Unternehmen von den Vorschriften der Vierten Richtlinie für den falschen Weg. Die mit einer Haftungsbeschränkung einhergehende potentielle Gefährdung der Gläubiger erfordert besondere Transparenzanforderungen. Allerdings sind weitere Erleichterungen innerhalb der Rechnungslegung weiter zu prüfen. Dabei sind die Interessen der Gesellschafter und der Gläubiger weiterhin angemessen zu berücksichtigen.
Zu keinem sachgerechten Ergebnis führt der Vorschlag der EU-Kommission, die Übergangsfrist für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) bei Überschreiten der Schwellenwerte von zwei auf fünf Jahre zu verlängern und bei Unterschreiten auf ein Jahr zu verkürzen. "Eine solche Änderung ist nicht zweckmäßig, da weder ein rasches Wachstum noch ein einmalig umsatzschwaches Geschäftsjahr eines Unternehmens berücksichtigt würden," betont Naumann. Darüber hinaus könnten unerwünschte Spielräume für missbräuchliche Sachverhaltsgestaltungen entstehen.
Auch die vorgeschlagene Ausweitung der für kleine Unternehmen geltenden Ausnahmevorschriften auf mittelgroße, inhabergeführte Unternehmen wirft Bedenken auf. Gerade in solchen Fällen haben nicht geschäftsführende Gesellschafter und gegenwärtige sowie potentielle Gläubiger ein besonderes Interesse an der externen Rechnungslegung.
Die Vorschläge der EU-Kommission zu Verbesserung einzelner Rechnungslegungsvorschriften gehen nach Ansicht des IDW nicht weit genug. Hier sollten ähnliche Maßnahmen ergriffen werden, wie sie die Bundesregierung zur Modernisierung des deutschen Bilanzrechts angekündigt hat.