Seitdem betreibt jede EU-Institution für sich eine Nabelschau. Das EU-Parlament lud die Staats- und Regierungschefs zu einer Vortragsreihe zur Zukunft Europas ins Plenum des EU-Parlaments nach Strasbourg ein. Daneben wurden regelmäßig Entschließungen verabschiedet, die in Bestandsaufnahmen den Ist-Zustand und die Anwendung des bestehenden Gemeinschaftsrechts beschwörten. Das verwundert nicht, denn alle Berichterstatter waren mit Tunnelblick in der Sackgasse des europäischen Bundesstaats festgefahren. Kritische Töne wurden überhört, Reformansätze nur zulasten der Mitgliedstaaten und zugunsten von mehr EU-Zuständigkeiten diskutiert. Derweil feierten die im Europäischen Rat vereinigten Staats- und Regierungschefs den 60. Jahrestag der Römischen Verträge mit einer Erklärung und riefen vom Capitol in Rom ein „Hosanna“ für die alte EU aus. Die Gipfeltreffen führten die Staats- und Regierungschefs von Rom nach Sibiu und schließlich nach Bratislava. Doch geändert hat sich nichts, vor allem nicht die Bereitschaft der nationalen Regierungen zur weiteren Machtübertragung an die Brüsseler Institutionen. Der damalige Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker legte am 1. März 2017 eine Ideensammlung vor im „Weißbuch zur Zukunft Europas: Die EU der 27 im Jahr 2025. Überlegungen und Szenarien“. Allen Institutionen waren in dieser Nabelschau zwei Nachteile gemeinsam: ihnen ging es nicht mehr nur um den Staatenbund, sondern ziemlich anmaßend um „Europa“, also gleich den ganzen Kontinent. Und keine Institution verinnerlichte, dass der unbestreitbar notwendige Reformprozess nur dann gelingen kann, wenn alle Akteure miteinander und aufeinander abgestimmt handeln. In Brüssel jedoch besteht das Orchester immer nur aus ersten Geigen. Die Sammlung der vorbereitenden Arbeiten seit dem Brexit ist übrigens lang und könnte hier noch fortgeführt werden. Sie widerlegt ein von der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sorgfältig gepflegtes und von den Korrespondenten widerspruchslos weitergetragenes Narrativ, wonach die Zukunftskonferenz auf das programmatische Vordenken der sich als EU-Regierungschefin ausgebenden Ursula von der Leyen zurückzuführen ist. Der Haken an der Sache: Sie ist es nicht. Das gewünschte Amt existiert so nicht.
Selbst die ein Jahr dauernde Verzögerung der Zukunftskonferenz aufgrund der Covid-19-Pandemie wurde nicht zur Feinabstimmung zwischen den Akteuren genutzt. Ursprünglich war die Eröffnung am „Europatag“ (9. Mai) 2020 geplant. Zwei Jahre sollten die Arbeiten dauern. Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron bestand jedoch darauf, dass das verlorene Covid-Jahr nicht drangehangen, sondern die Konferenz auf ein Jahr verkürzt wird. Bereits im Frühjahr 2022 sollten die Schlussfolgerungen zur Zukunft Europas im Rahmen einer bombastischen Veranstaltung in Strasbourg anlässlich der französischen Ratspräsidentschaft präsentiert werden. Hier nimmt er einfach alle anderen Staaten aufgrund eines innenpolitischen Kalküls in Mithaftung: im Mai 2022 findet die Präsidentschaftswahl in Frankreich statt, und Emmanuel Macron wollte diese Tribüne zum eigenen Wahlkampfvorteil nutzen. Doch der Exekutivausschuss der Zukunftskonferenz hat diesen Terminplan beerdigt. Denn knapp eine Woche vor der offiziellen Eröffnung der Zukunftskonferenz am 9. Mai 2021 ist eigentlich nur klar, dass nichts klar ist.
Genau wie viele Köche den Brei verderben, so leidet die Zukunftskonferenz an einem Wirrwarr an Teilnehmern: Rat, EU-Parlament, Kommission und die Parlamente der Mitgliedsstaaten sind die vier festen Komponenten. Der Exekutivausschuss besteht aus Vertretern der EU-Kommission, der Troika der Ratspräsidentschaften und den nationalen Parlamenten dieser Mitgliedsstaaten (also derzeit Deutschland, Portugal und Slowenien). Dazu Belgien und Frankreich. Das EU-Parlament entsendet eine siebenköpfige Delegation zum Exekutivausschuss. Die als Quasselbuden verrufenen Konsultativorgane „Ausschuss der Regionen“ und „Wirtschafts- und Sozialausschuss“ entsenden auch jeweils eine Delegation. Geleitet wird der Exekutivausschuss von einem Trio aus Kommission, Rat und Parlament, weil ja nicht einmal eine Einigung darüber erzielt werden konnte, welcher EU-weit anerkannten Persönlichkeit die Leitung der Zukunftskonferenz anvertraut werden könnte. Einerseits gibt es diese Persönlichkeit nicht, und man will sie auch nicht, um von ihr nicht in den Schatten gestellt zu werden. Allein der Exekutivausschuss besteht aus über 50 Politikern, die konsensbasiert Entscheidungen treffen sollen!
Die bisherigen Sitzungen verliefen weitgehend ergebnislos. Wenigstens fallen keine Reisekosten an, weil ja alles über Videokonferenzen läuft. Deswegen wird jetzt die Zukunftskonferenz, die offen und transparent ein Mitspracherecht für alle vorsah, in Kamingesprächen im Hinterzimmer zwischen der EU-Kommission, dem Rat und dem Parlament vorbreitet. Daneben soll es Bürgerforen geben, in denen zufällig ausgewählte Bürger, die ausdrücklich nichts mit EU-Themen zu tun haben sollen, über die Zukunft der EU diskutieren sollen. Tante Hannelore oder Onkel Karl sollten sich also nicht wundern, wenn sie eine Einladung von Ursula von der Leyen zur Teilnahme an der Zukunftskonferenz erhalten. Außerdem soll mindestens ein Drittel der Teilnehmer Jugendliche ab 16 Jahren sein. In diesem Alter dürfen Teenager zwar nicht einmal ohne elterliche Erlaubnis an einem auswärtigen Tischtennisturnier oder einer Messdienerwallfahrt teilnehmen, sollen aber über die Zukunft Europas diskutieren und verfügen dabei ebenso über eine Stimme wie die abgesandten Mitglieder der nationalen Parlamente oder der Regierungen. Kein Wunder also, dass die vorbereitenden Arbeiten festgefahren sind. Aber das gibt den nationalen Parlamenten noch einmal Gelegenheit, gegenüber den Brüsseler Institutionen klarzustellen, wer in der repräsentativen Demokratie Entscheidungen trifft. Heute kann man nur hoffen, dass die Zukunft Europas weniger chaotisch sein wird als die geplante Zukunftskonferenz.
Zur Erinnerung: Mehrfach wurden wir gebeten, die Identität des Briefeschreibers aus Brüssel preiszugeben. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsarbeit von Informanten und Redaktion. Sie erinnert an die sogenannten Junius letters, in denen ein Pseudonym namens Junius in der Zeitschrift Public Advertiser in London vom 21. Januar 1769 bis zum 12. Mai 1772 Briefe über die Geschehnisse am Hofe und im Parlament veröffentlichte. Darin wurden die Machenschaften in der Königsfamilie, von Ministern, Richtern und Abgeordneten satirisch und mit Sachkenntnis der internen Vorgänge und Intrigen aufgespießt. Die Junius-letters gelten als erster Beleg des journalistischen Zeugnisverweigerungsrechts.