Was sollte das neue Europäische Parlament in der neuen Legislaturperiode in diesem Sinn bedenken? Zum einen eine banale Selbstverständlichkeit: Mann und Frau sind unterschiedlich und ergänzen einander. Für die Anwendung des Begriffs "Gender", der die künstliche Aufhebung dieser natürlichen Unterschiede anstrebt, gibt es keine Rechtsgrundlage im Vertrag. Das haben sowohl die Kommission als auch der Rat anerkannt. Darum sollte die EU die Finanzierung und Förderung aller "Gender-Projekte" einstellen. Die Aktivität der Mitgliedsstaaten bleibt auf nationaler Ebene davon unberührt.
Zweitens: Die EU und die Institution der Ehe zwischen Mann und Frau. Seit dem "EU-Fahrplan zur Bekämpfung von Homophobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität" wurde öffentlich, wie die EU mittels der Grundrechte-Konflikte in die Kompetenzhoheit der Mitgliedsstaaten eindringt: Sie verlangt, das Rechtsinstrument "Ehe" diskriminierungsfrei anzuwenden, im Klartext: Die Ehe soll auch gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen. Die Mitgliedsstaaten verfügen nur noch im Rahmen der Brüsseler Vorgaben über eine eigene nationale Definitionshoheit. Hier besteht nach Ansicht einiger Mitgliedstaaten Handlungsbedarf. Das neue EP sollte in diesem Sinn dasRecht der Mitgliedstaaten im Hinblick auf die Definierung von eingetragenen Partnerschaften und Ehe respektieren, und in Anwendung des Subsidiaritätsprinzips jede Einmischung der EU ablehnen.
Drittens: Vater und Mutter sind gemäß internationaler Grundlagenverträge die ersten Erziehungsberechtigen ihrer Kinder. Das ist für die EU nicht selbstverständlich, wie ein Blick auf die Dokumente zur EU-Strategie für die Kinderrechte ergibt. Auf die EU-Parlamentarier kommt daher die Forderung zu, sich dafür einzusetzen, dass die EU bei allen Jugend-und Bildungsprogrammen das Ersterziehungsrecht der Eltern respektiert und unterstützt. Dazu gehört auch, daß Kinder in Übereinstimmung mit den moralischen und religiösen Überzeugungen der Eltern erzogen werden dürfen, unter Berücksichtigung der kulturellen Traditionen der Familie, zum Wohl und der Würde des Kindes.
Viertens: Anstelle von "Vater" und "Mutter" stehen "Bürger" und "Arbeiter" im EU-Vertragswerk. Deshalb werden wichtige familienpolitische Belange im Fachausschuss für Arbeit und soziale Angelegenheiten behandelt. Bislang unterließ es dieser Ausschuss, den Wert der informellen Hausarbeit anzuerkennen. UNO, Weltbank, OSZE und das Nobelpreis-Komitee haben den Wert der Hausarbeit von Mutter und Vater als Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, angesichts ihres Wertes für die Familie und Gesellschaft und das Ehrenamt, ansatzweise schon anerkannt. Bei der Ausgestaltung der EU-weit geltenden Mindestregelungen der Arbeitsbedingungen sollte die Familienzeit als Ausgangspunkt betrachtet werden. Zum Familienleben in Europa gehört in diesem Zusammenhang auch, für einen arbeitsfreien Sonntag als gemeinsamer Wochentag der Entspannung einzutreten. Auch die Mutterschutz-Richtlinie gehört in diesen Kontext. Die Verhandlungen darüber sind seit Jahren blockiert, obwohl darin nur die EU-weit geltenden Mindestregelungen festgelegt werden.