Im Jahr 2014 wurden rund 30 Prozent aller 8,1 Millionen Familien als Familien mit Migrationshintergrund gezählt (mindestens ein Elternteil hat einen Migrationshintergrund, im folgenden MH). (s. Abbildung)
Empirisch kann festgestellt werden, dass in Migrantenfamilien traditionelle Lebensformen eher bewahrt werden (Dorbritz et al. 2016: 57 ff.). Die Auflösung der Institutionen Ehe und Familie ist hier noch nicht so weit fortgeschritten wie in der einheimischen, nicht-zugewanderten Bevölkerung.
Im Vergleich zu Familien ohne Migrationshintergrund
- basieren Familien mit MH häufiger auf einer Ehe (80Prozent, ohne MH: 69 Prozent),
- sind Familien mit MH seltener geschieden (Anteil von Alleinerziehenden 14 Prozent gegenüber 21 Prozent bei der Bevölkerung ohne MH),
- haben sie zu einem höheren Anteil drei und mehr Kinder (15 Prozent gegenüber 9 Prozent ohne MH)
- sind Migrantenfamilien doppelt so häufig armutsgefährdet.
- Migrantenfamilien leben häufiger von staatlichen Transferleistungen als Familien ohne MH, ihr durchschnittliches Haushaltseinkommen ist geringer als bei Familien ohne.
- Migranten leben überdurchschnittlich oft in großen Städten (43,9 Prozent im Vergleich zu 27,8 Prozent der Bevölkerung ohne MH).
- Der Anteil der Kinder und Jugendlichen liegt bei der Bevölkerung mit MH deutlich höher als bei jenem Bevölkerungsteil ohne MH (28, 4 Prozent zu 15,4 Prozent).
- Das durchschnittliche Alter der Mütter bei der Geburt ihrer Kinder unterscheidet sich – zugewanderte Frauen sind bei der Geburt ihrer Kinder jünger als nicht zugewanderte. In der EU sind zugewanderte Frauen um ein Jahr, in Deutschland um zwei Jahre jünger, in Großbritannien und in den klassischen Einwanderungsländern sind sie zum Zeitpunkt der Entbindung hingegen ein Jahr älter. In den Vereinigten Staaten, Frankreich und den meisten mitteleuropäischen Ländern sind im Inland und im Ausland geborene Frauen zum Zeitpunkt der Entbindung gleich alt (OECD 2015: 48).
Sozialraumanalysen zeigen, dass ethnische Konzentrationen in Stadtvierteln heute meist gleichbedeutend sind mit Armut und Kinderreichtum (ILS 2006:7). Statistisch betrachtet ist die Familie heute in den Städten „die Lebensform der sozial Benachteiligten und der Migranten“ (ILS 2006:31). Für Nordrhein-Westfalen wurde festgestellt, dass „die weitaus meisten der inzwischen zahlreicheren ‚Ausländer’ […] heute in den Stadtteilen [leben], in denen auch die meisten armen ‚Inländer’ leben, und dort leben heute (zumindest in den Städten) auch die meisten Familien und Kinder.“ (ebd.: 38). Das hat sich im zurückliegenden Jahrzehnt verfestigt, was sich vor allem in steigenden Sozialhilfedichten in den einschlägigen Vierteln ausdrückt (Luft 2009: 118 ff.). Jüngere Studien bestätigen diesen Befund.
Das zentrale Problem: Die Segregationsfalle
Armutssegregation prägt immer mehr Stadtteile: Je niedriger die Einkommen und je niedriger das Bildungsniveau sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit (vor allem für Migranten), in ethnisch segregierten Gebieten zu leben. Angesichts zunehmender Disparitäten sprechen die Autoren des „Monitoring Soziale Stadtentwicklung Berlin 2007“ von einer „gespaltenen Kindheit“: „Immer mehr Kinder [leben] in Umgebungen mit immer größeren Problemen gegenüber Kindern in Umgebungen mit immer weniger Problemen“ (Häußermann/Gornig/Kapphan 2007:78). Die ethnische Segregation in Deutschland ist allerdings geringer ausgeprägt als z. B. in den USA. Sie ging in den letzten rund 40 Jahren sogar zurück. Das „Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung“ (BBR) weist hinsichtlich der stark ausgeprägten Segregation der türkischstämmigen Bevölkerung allerdings darauf hin, „dass die Intensität ethnischer residentieller Segregation deutscher Städte in vielen Fällen die nordamerikanischen Segregationsindikatoren der Zuwandererstädte erreicht und die residentielle Segregation somit ein alltägliches Erscheinungsbild deutscher Städte ist“ (BBR 2008:7). Das BBR kommt zu dem Ergebnis, dass in 500 Kommunen in rund 1.500 Stadtteilen der Zuwandereranteil sehr hoch und zugleich die Kaufkraft sehr gering ist. Dort wohnen 8 Prozent aller Einwohner, 25 Prozent aller Migranten und 31 Prozent der türkischstämmigen Zuwanderer sowie überdurchschnittlich viele Kinder und Jugendliche (BBR 2008:8f.).
Dies wirft die Frage nach den Auswirkungen ethnischer und sozialer Segregation auf. In der Debatte um die sozialräumliche Polarisierung in den Städten sind die Effekte residentieller Segregation umstritten. Die Wahlfreiheit des Wohnortes war zu Beginn der Niederlassungsprozesse in den westdeutschen Städten Ende der 1960er und Anfang der 1970er Jahre aus mehreren Gründen eingeschränkt durch das deutlich niedrigere durchschnittliche Einkommen der Gastarbeiter, ihr Interesse an billigem Wohnraum und räumlicher Nähe zu den Landsleuten, durch mangelhafte Sprachkenntnisse, unzureichende Kenntnis der eigenen Rechte, ferner durch das Interesse von Vermietern und Spekulanten sowie die bewusste Benachteiligung bei der Bereitschaft, Wohnungen an Gastarbeiter zu vermieten. Zu Recht wird also immer wieder darauf verwiesen, dass Zuwanderer mittels Mechanismen des Wohnungsmarktes und Diskriminierung in sozial schwache Viertel gedrängt wurden.
So wenig wie die Segregation in der Entstehungsphase der ethnischen Kolonien in erster Linie aus freiem Willen erfolgte, so wenig handelt es sich gegenwärtig um einen Ausdruck der freien Entscheidung der Zuwanderer und ihrer Nachkommen: Entweder werden sie in die ethnischen Kolonien hineingeboren, mit geringen Chancen, sie in Richtung Mehrheitsgesellschaft zu verlassen, oder sie werden aus den Herkunftsländern nachgeholt. Die „Freiwilligkeit“ ist ein denkbar ungeeignetes Kriterium, um zwischen positiven oder mindestens hinnehmbaren Folgen ethnisch-sozialer Konzentrationen und solchen Konsequenzen (einschließlich nicht intendierter Folgen), die im Sinne von Chancengleichheit und gleichwertigen Lebensbedingungen vermieden werden müssen, zu unterscheiden.
Das zentrale Problem ist die Überlappung von ethnischer und sozialer Segregation, die zu Armutsvierteln mit starken ethnischen Komponenten geführt hat. Sie sind u.a. das Ergebnis sozial selektiver Ab- und Zuwanderungen: Seit mehr als 30 Jahren nimmt in einer Mehrzahl der Städte die sozialräumliche Polarisierung und die soziale „Entmischung“ der Wohnbevölkerung zu. Soziale und ethnische Segregation stehen in einem engen Zusammenhang.
Ethnisch-soziale Unterschichtenkonzentrationen in den Städten haben in vielfacher Hinsicht negative Einflüsse – vor allem auf Kinder und Jugendliche. Strohmeier und Kersting (2003: 238f.) haben es wie folgt zusammengefasst: „Der größere Teil der nachwachsenden Generation wächst in den großen Städten unter Lebensbedingungen auf, die die alltägliche Erfahrung der Normalität von Armut, Arbeitslosigkeit, sozialer Ausgrenzung und Apathie, gesundheitlichen Beeinträchtigungen, gescheiterten Familien, möglicherweise auch Gewalt und Vernachlässigung beinhalten. Kinder in den Armutsstadtteilen erfahren eine abweichende gesellschaftliche Normalität. […] Die Mehrheit der Kinder in den großen Städten wird künftig unter solchen Voraussetzungen aufwachsen. Sie werden, wenn es gut geht, vielleicht Fähigkeiten erwerben, die ihnen das Überleben in dieser abweichenden Normalität ermöglichen, sie haben jedoch kaum eine Chance, die Nützlichkeit jener Kompetenzen, die das ‚Humanvermögen’ ausmachen, Solidarität, Empathie, Vertrauensfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit, zu erfahren ... In der Verfügung über dieses ‚kulturelle’ Kapital und in der Verfügung über das ‚soziale Kapital’ bei Bedarf hilfreicher sozialer Beziehungen – und weniger im Mehrbesitz an ‚ökonomischem Kapital’ – liegt der entscheidende Startvorteil von Kindern aus bürgerlichen Mittelschichten.“ Ethnische Kolonien sind dort, wo es sich um ethnisch-soziale Unterschichtenkonzentrationen handelt, in vielen Fällen zu Mobilitätsfallen und Sackgassen geworden, die eine Integrationsbarriere bilden.
Familienmigration und ethnisches Kapital
Migration im Familienverband kann sich ganz unterschiedlich auf die Integration in die Aufnahmegesellschaft auswirken. Zunächst kann die Erfahrung gemeinsamer Migration den Familienzusammenhalt stärken („zusammenschweißen“). Mitgebrachte ethnische Ressourcen (Sprache, Einbindung in Netzwerke), so ist argumentiert worden, können stabilisierend wirken, vor Prozessen der Angleichung an die Unterschichten des Aufnahmelandes („downwardassimilation“) schützen und bei der Integration unverzichtbar sein: Über die Einbindung in Familie und die damit verbundene soziale Kontrolle kann ein Abgleiten in Devianz verhindert werden. Überdies sei Unterstützung und Solidarität gerade für Zuwandererkinder in armen Verhältnissen häufig lediglich vom eigenen ethnisch geprägten Umfeld zu erwarten. Die Pflege und Anerkennung des mitgebrachten sozialen Kapitals stärke auch das Selbstbewusstsein der Zuwanderer und ihrer Nachkommen. Diese These wird zumindest von den Befunden gestützt, wonach in den Armutsstadtteilen, es häufig die Zugewanderten sind, die durch eine starke Binnenintegration geringer ausgeprägte soziale Verwahrlosungserscheinungen zeigen als die dort lebenden Deutschen.
Migration kann auch überkommene Rollen innerhalb der Familie verändern. Das gilt für alle Beteiligten. Mütter, deren Männer zeitlich befristet migriert sind, müssen deren Aufgaben übernehmen, was die Geschlechterkonstellation verändern kann. Auch Mütter, die mit der Familie gewandert sind, sehen sich in den Zielländern meist neuen Rollenbildern und veränderten Aufgabenspektren gegenüber. Kinder, die erfolgreich die Sprache des Aufnahmelandes erlernen, können in eine Situation geraten, in der sie für die sprachunkundigen Eltern dolmetschen müssen, was wiederum ihre Rolle stark verändern kann. Väter, denen es nicht gelingt, sich so in den Arbeitsmarkt zu integrieren, dass sie ihre ursprüngliche Rolle als Alleinverdiener weiterhin übernehmen können, können ebenfalls sich im Zuge der Migration stark veränderten Rollenanforderungen gegenüber sehen. Die starke Einbindung in familiale Zusammenhänge trägt auch dazu bei, tradierte Werte und Normen zu erhalten und den kommenden Generationen weiter zu vermitteln.
Die Konzentration auf den familialen Zusammenhalt wirkt sich positiv auf das Solidarpotential der Familien aus – das gilt sowohl für die Angehörigen einer Familie als auch für die Beziehungen zwischen den Generationen. Es kann sich allerdings auch negativ auf die Chancen auswirken, interethnische soziale Kontakte zu knüpfen, und damit die soziale Integration hemmen. Zudem können mit autoritären Erziehungsstilen Machtstrukturen verbunden sein, die sich vor allem in der Herrschaft über weibliche Familienangehörige (insbesondere Töchter bzw. Schwestern) ausdrücken. Für die Söhne erweist sich eine autoritär-patriarchalische Erziehung, die stark kontrollbetont und am Kollektiv orientiert ist, als dysfunktional für die Integration in westliche Gesellschaften des 21. Jahrhunderts (El-Mafaalani/ Toprak 2011: 42 ff.). Die Erziehungsziele – wie sie in arabisch- und türkischstämmigen Familien verbreitet sind (Respekt vor Autoritäten, Ehrenhaftigkeit, Zusammengehörigkeit, Leistungsstreben, ethnische und religiöse Identität, Statusdenken nach Geschlecht und Alter) – tragen auch zur Abgrenzung gegenüber der nicht-muslimischen Bevölkerung bei (El-Mafaalani/ Toprak 2011: 44 ff.; Diehl et al. 2016: 81 ff.). Für Angehörige der zweiten oder der dritten Generation können aus der Begegnung mit nicht-zugewanderten Gleichaltrigen und erfolgter sozialer Integration Spannungen zwischen den Lebenswelten, denen sie angehören, und den Geschlechterrollen, die ihnen vermittelt wurden, entstehen, die zu Konflikten führen können. Darauf lassen auch Studien schließen, wonach die Gewaltbelastung von Jugendlichen mit Migrationshintergrund mit zunehmender Aufenthaltsdauer zunimmt (Luft 2009: 219). Sie führen die höhere Gewaltbelastung nach längerer Aufenthaltsdauer auf eine Integrationskrise und einen „inneren Kulturkonflikt“ zurück. Die Vorstellungen der zugewanderten Jugendlichen orientieren sich im Laufe des Aufenthalts in Deutschland zunehmend an den hiesigen und treten in Konflikt zu den traditionellen Haltungen ihrer Eltern. Hinzu kommen die überdurchschnittlichen Gewalterfahrungen, die insbesondere türkische Kinder und Jugendliche innerhalb der eigenen Familien machen müssen. Solche Erlebnisse haben erfahrungsgemäß einen prägenden Einfluss auf das soziale Verhalten und die Bereitschaft, selbst Gewalt zur (vermeintlichen) Lösung von Konflikten oder zur Durchsetzung des eigenen Willens einzusetzen.
Als weiteres Moment treten bei den männlichen Jugendlichen vor allem jene aus dem islamischen Kulturkreis stammenden Männlichkeitsvorstellungen hinzu, bei denen Gewalt eine herausgehobene Rolle spielt. „Die besonders hohe Gewaltrate männlicher türkischer Jugendlicher erscheint damit auch als Ausdruck eines Männlichkeitskonzeptes, das unter den sozialen Rahmenbedingungen unseres Landes mit wachsender Aufenthaltsdauer in eine tiefe Legitimationskrise gerät“ (Pfeiffer/Wetzels 2000: 22).
In diesem Zusammenhang muss auch der verbreitete erweiterte Familienbegriff im türkischen und arabischen Raum betrachtet werden. Solidarität, Loyalität und Gehorsam gelten nicht nur der Kernfamilie sondern der Mehrgenerationen-Großfamilie. Bei einzelnen Zuwanderergruppen haben sich Stammesidentität und Stammesbewusstsein erhalten, die sich konkretisieren in Clanstrukturen (Rohe/ Jaraba 2015: 59 ff.). In Minderheiten der zugewanderten Bevölkerung haben sich Clans, die von Polizeifachleuten als „ethnisch abgeschottete Subkulturen“ bezeichnet werden, herausgebildet (Luft 2009: 210 ff.; Ghadban 2000). Ihre regionalen Schwerpunkte in Deutschland liegen in Berlin, Bremen, Niedersachsen (unter anderem Celle) und Nordrhein-Westfalen. Sie weisen eine besonders hohe Kriminalitätsbelastung auf (vor allem bei der Gewalt- und der Organisierten Kriminalität). In einer Untersuchung zur „Paralleljustiz“ in Berlin beschreiben die Autoren die Folgen: „All dies stellt staatliche Einrichtungen vor erhebliche Hürden und schränkt ihre Handlungsfähigkeit ein. Mancherorts scheut der Staat bereits heute die Konfrontation mit diesen Gruppen und hält sich aus internen Konflikten heraus, was zum einen die Position der Clans weiter verstärkt und zum anderen das staatliche Gewaltmonopol untergräbt und unglaubwürdig macht. In Teilen der Bevölkerung dieser Stadtviertel herrscht ein Klima der Angst, wenn nur die Namen von Angehörigen solcher Clans genannt werden.“ (Rohe/ Jaraba 2015: 39). Hier ist ohne Zweifel die Rede von „Parallelgesellschaften“ gerechtfertigt. Die Bedeutung derartiger Großkollektive wird durch den Massenzustrom von Migranten aus dem Nahen und Mittleren Osten tendenziell zunehmen (Weiner 2013).
Der Verfasser ist Privatdozent am Institut für Politikwissenschaft der Universität Bremen. Weitere Informationen: www.stefanluft.de
Literaturverzeichnis:
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Diehl, Claudia/ Diewald, Martin/ Fangerau, Heiner/ Fegert, Jörg/ Halweg, Kurt/ Leyendecker, Birgit/ Scheiwe, Kirsten, Schuler-Harms, Margarete/ Spieß, C. Katharina. Ausgewählte Befunde und rechtlicher Rahmen der Teilhaberealität, in: Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen: Migration und Familie. Kindheit mit Zuwanderungshintergrund (Springer VS, Wiesbaden 2016), 81-128.
Dorbritz, Jürgen/ Gerlach, Irene/ Scheiwe, Kirsten/ Schuler-Harms, Margarete, Strukturen und Rahmenbedingungen von Migration, in: Wissenschaftlicher Beirat für Familienfragen: Migration und Familie. Kindheit mit Zuwanderungshintergrund (Springer VS, Wiesbaden 2016), 37-63.
El-Mafaalani, Aladin/ Toprak, Ahmet, Muslimische Kinder und Jugendliche in Deutschland. Lebenswelten – Denkmuster – Herausforderungen (Konrad-Adenauer-Stiftung, St. Augustin 2011).
Ghadban, Ralph, Die Libanon-Flüchtlinge in Berlin. Zur Integration ethnischer Minderheiten, (Das Arabische Buch, Berlin 2000).
Häußermann, Hartmut/Gornig, Martin/Kapphan, Andreas, Monitoring Soziale Stadtentwicklung 2007, Fortschreibung für den Zeitraum 2005 – 2006 (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, Berlin 2007).
ILS Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen des Landes Nordrhein-Westfalen: Sozialraumanalyse. Soziale, ethnische und demografische Segregation in den nordrhein-westfälischen Städten, Dortmund 2006.
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Rohe, Matthias/ Jaraba, Mahmoud, Paralleljustiz. Eine Studie im Auftrag des Landes Berlin, vertreten durch die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Berlin 2015.
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