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EMR und EI vereinbaren Forschungskooperation

(lifePR) (Saarbrücken, )
Das Institut für Europäisches Medienrecht e.V. (EMR), Saarbrücken/Brüssel, und das Europa-Institut, Sektion Rechtswissenschaft, der Universität des Saarlandes beschließen engere Zusammenarbeit in der Forschung. Offizielle Beauftragung durch den Ausschuss der Regionen der Europäischen Union im Bereich "Bildung und Kultur".

Der Direktor des EMR, Rechtsanwalt Thomas Kleist, und der Direktor des Europa-Instituts, Prof. Dr. Torsten Stein, unterzeichneten heute [17. Juni 2008] in Saarbrücken die entsprechende Forschungsvereinbarung. Die Beauftragung durch den Ausschuss der Regionen sei ein wichtiges Signal und großer Vertrauensbeweis in die Arbeit der saarländischen Institute, betonten Kleist und Professor Stein.

Der Ausschusss der Regionen ist eine für die Artikulierung saarländischer Interessen in der Europäischen Union und die Belange des SaarLorLux-Raumes insgesamt wichtige Institution.

Seine Positionen zu aktuellen Vorhaben der EU-Politik bereiten das EMR und das Europa- Institut durch wissenschaftliche Stellungnahmen vor. Hiervon betroffen sind etwa Fragen des eGovernment und der Verbreitung von Breitbandzugängen in Europa, die Revision des EGRichtlinienpakets zur elektronischen Kommunikation (TK-Review), die Modernisierung der schulischen Bildung in Europa oder die Bedeutung von Bildung und Erziehung für die Integration von Migranten in die europäischen Gesellschaften.

Kleist verwies anlässlich der Unterzeichnung der Vereinbarung auf die Vielzahl und Unübersichtlichkeit rechtlicher und politischer Aktivitäten der Europäischen Union. "Auch im Bereich von Kultur und Medien gewinnt die Politik der EU immer größere Bedeutung für die Mitgliedstaaten. In Deutschland sind es vor allem die Länder, die im Brüsseler Abstimmungsprozess darauf achten müssen, dass wichtige gesellschaftliche Interessen, etwa die Vielfaltssicherung im Medien- und Telekommunikationsrecht, auch Gehör finden." Die Unterstützung dieses Anliegens durch frühzeitige Informationen und Einschätzungen, unter Einschluss der regionalen Perspektive, sei daher Chance und Herausforderung für die wissenschaftliche Arbeit, sagte Thomas Kleist. "Ich freue mich, dass es uns in einem qualitativ anspruchsvollen Auswahlverfahren gemeinsam mit dem Europa-Institut gelungen ist, in den Beraterkreis des Ausschusses der Regionen aufgenommen zu werden. Die positiven Reaktionen auf die für den Auftraggeber erstellten Expertisen zeigen, dass die Bündelung der Kompetenzen der beiden Institute ein erfolgreicher Ansatz ist.", so der EMR-Direktor.

Professor Stein betonte, dass unabhängig davon, ob der Vertrag von Lissabon nach dem negativen Ausgang des irischen Referendums alsbald, wenn auch mit Verzögerung, in Kraft treten würde, sich in der EU-Politik keine Abkehr von Eingriffen in nationale Gestaltungsspielräume abzeichne. Insbesondere Kultur und Bildung zählten zu den Bereichen, in denen die Union sich absehbar intensiver mit den mitgliedstaatlichen Maßnahmen befassen und auf Koordinierung setzen könnte.

Gerade im Bildungssektor sei es jedoch essenziell, dass auf die aktuellen Herausforderungen jeweils individuell reagiert werden könne; dabei stehe der Informationsaustausch über Best- Practice-Modelle aus anderen Mitgliedstaaten im Vordergrund. "Dort, wo es vergleichbare Anforderungen an die nationalen und regionalen Bildungssysteme gibt, kann von bereits gewonnenen Erfahrungen profitiert werden. Dies bedeutet aber nicht, dass einheitliche Vorgaben das Mittel der Wahl sind", vielmehr müsse der Netzwerkbildung und dem mitgliedstaatlichen Austausch mehr Bedeutung zugemessen werden, sagte der Direktor des Europa-Instituts. Gerade im Bereich Kultur und Bildung kann ein wichtiger Beitrag zur Integration geleistet werden, insbesondere durch die Mitwirkung der Regionen, die ihre jeweiligen Besonderheiten einbringen können. Stein begrüßte die Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem EMR. Mitglieder des Institutsvorstandes sind seit längerem in der akademischen Ausbildung sowohl im Masterstudiengang "Europäische Integration" als auch im Schwerpunktbereich "Deutsches und internationales Informations- und Medienrecht" der Abteilung Rechtswissenschaft der rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät tätig.

An der Universität des Saarlandes ist die Zusammenarbeit des Europa-Instituts mit dem EMR beim Vizepräsidenten für Forschung und Technologietransfer, Univ.-Professor Dr. Manfred Lücke, angesiedelt. Die Durchführung der Zusammenarbeit bei diesen aktuellen Forschungsvorhaben verantworten der Geschäftsführer des EMR, Rechtsanwalt Alexander Scheuer, und die Geschäftsführerin des Europa-Instituts, Frau Akad. Direktorin Julia Legleitner, LL.M.

Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) e.V.

Das Institut für Europäisches Medienrecht wurde im Jahre 1990 als unabhängige und neutrale Forschungs- und Beratungseinrichtung für den Medien- und ITK-Sektor gegründet. Es ist ein eingetragener Verein mit anerkannter Gemeinnützigkeit. Zu seinen Förderern zählen öffentlich-rechtliche und private Hörfunk- und Fernsehveranstalter aus dem In- und Ausland, die deutschen Landesmedienanstalten sowie die Saarländische Landesregierung.

Das EMR zählt zu den renommierten Forschungs- und Beratungsinstituten auf dem Gebiet von Medienrecht und -politik in Deutschland und Europa. Es ist Dienstleister und unabhängige Plattform im gesamten Mediensystem mit den Tätigkeitsfeldern "Medienwissenschaft, Beratung, Planung und Veranstaltungen".

Das Europa-Institut der Universität des Saarlandes bietet neben seiner Forschungstätigkeiten auf den Gebieten des europäischen und internationalen Rechts seit über 25 Jahren jährlich einen zweisemestrigen Masterstudiengang "Europäische Integration" für Studierende aller Länder mit abgeschlossenem Hochschulstudium an. Spezialisierungsmöglichkeiten bestehen in den Bereichen "Außenwirtschaft", "Europäisches Medienwesen"," Europäisches Wirtschaftsrecht""Europäischer Menschenrechtsschutz" und "Europäisches Management".

Zur Ausbildung gehören das europäische Unions- und Gemeinschaftsrecht sowie politikund geschichtswissenschaftliche Vorlesungen. Ziel des Studiengangs ist die Nachwuchsförderung für europäische und internationale Institutionen, für international ausgerichtete Anwaltskanzleien und für die mit internationalen Fragen befassten nationalen Verwaltungen.

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