Vor diesem Hintergrund kommt den dauerhaft ungestörten Bereichen, den so genannten Zwischenstrukturen, als Lebensräumen für Fauna und Flora eine besondere Bedeutung zu. Dazu zählen etwa Feld-, Wiesen- und Wegraine, Dauerbrachen, Hecken und Windschutzanpflanzungen, Einzelbäume, Baumreihen und Feldgehölze, Gräben und Uferstreifen sowie Kleingewässer mit ihren Randbereichen. Je nach ihrer Heterogenität können solche Strukturen eine sehr hohe ökologische Wertigkeit aufweisen. Dabei wird unter Heterogenität z.B. der horizontale Aufbau (bodennahe Vegetation, Kraut-, Strauch- und Baumschicht), der räumliche Wechsel der Vegetationszusammensetzung und die Vielfalt des Blütenhorizonts verstanden (ALBRECHT et al., 2004).
In der Vergangenheit sind solche Zwischenstrukturen einerseits im Zuge der Flurbereinigung verkleinert oder sogar gänzlich entfernt worden.
Andererseits haben viele Landwirte, z.T. in Kooperation mit örtlichen Vertretern von Naturschutz und Jagd, bestehende Strukturen gepflegt und neue angelegt. Dieser oftmals unentgeltliche Einsatz ist eine der Grundlagen, auf denen die Schönheit und Vielfalt der Kulturlandschaft in Deutschland bis heute erhalten werden konnte.
Weit darüber hinausgehende Ansätze bieten aber Agrar-Umweltprogramme und Initiativen wie Eifel- oder Bördeprojekt. Diese beiden Projekte wurden unter wissenschaftlicher Leitung der Universität Bonn vom Bauernverband etabliert und von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt finanziell gefördert. Vergleichbar sind auch Verbundprojekte wie „Lebensraum Brache“ (www.lebensraum-brache.de), in dem verschiedene Partner Brachen als wildtiergerechte Lebensräume anlegen, pflegen und wissenschaftlich begleiten. Dabei lehrt beispielsweise das Eifelprojekt, dass solche Vorhaben, in Kooperation mit den örtlichen Landwirten umgesetzt, auch noch nach Auslaufen der Förderperiode ökonomisch wie ökologisch sehr erfolgreich sein können.
Diese Bewertung trifft auch auf das Modell der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft zu (www.rheinische-kulturlandschaft.de), das inzwischen in weiteren Bundesländern aufgegriffen wird. Hier besteht ein Ansatz darin, Ausgleichsmaßnahmen bei der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung von der Planung, Flächensuche und Umsetzung bis zur dauerhaften Pflege bzw. Sicherung im Konsens mit betroffenen Landwirten vorzunehmen. Dabei werden beispielsweise Ausgleichsmaßnahmen für bebaute und versiegelte Flächen in Form von Blühstreifen gestaltet. Diese Blühstreifen werden mit regional heimischen Pflanzen (so genanntem autochthonem Saatgut) angelegt und führen nachweislich zu einer deutlichen Steigerung der Artenvielfalt.
Fazit: Die Erhaltung der Agrobiodiversität auf den Produktionsflächen selbst stößt an klare Grenzen. Um so wichtiger werden begleitende Strukturelemente und deren Vernetzung. Wenn Landwirte diese Strukturelemente oder bestimmte Nutzflächen – und damit die Biodiversitätaus naturschutzfachlicher Sicht pflegen und sogar fördern sollen, dann bedarf dies, wie auch die Aufrechterhaltung kultureller Angebote, der angemessenen Finanzierung bzw. Honorierung durch die Gesellschaft (SCHUMACHER, 2005).