Im Stellungnahmeverfahren nach der zweiten Dossierbewertung hat der Hersteller veränderte Analysen zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität und zu Symptomen vorgelegt. Daraufhin hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das IQWiG mit einer ergänzenden Bewertung, einem sogenannten Addendum, beauftragt. Demnach ist ein Zusatznutzen des Wirkstoffs gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie – „best supportive care“ (BSC) – nunmehr nicht belegt.
Hersteller legt mit seiner Stellungnahme neue Analysen vor
Bereits dreimal zuvor hat sich das IQWiG mit Daten zur Lebensqualität und Symptomen zu Regorafenib auseinandergesetzt: Der Hersteller hatte im Dossier 2013, in den Stellungnahmen zur Bewertung 2014 und im aktuellen Dossier 2015 jeweils inadäquate Auswertungen zu diesen Endpunkten vorgelegt. Im Dossier 2015 hatte der Hersteller beispielsweise Vorgaben des Manuals zum Fragebogen, mit dem die Daten erhoben wurden, missachtet, obwohl er diese im vorherigen Verfahren noch berücksichtigt hatte.
Im aktuellen Stellungnahmeverfahren hat der Hersteller nun eine erneute Auswertung vorgelegt. Auch diese Auswertung ist nicht frei von Mängeln, hat aber dem IQWiG eine Beurteilung der Daten ermöglicht.
Zusätzliche negative Effekte offenbart
Durch die neuen Analysen ergeben sich zusätzliche negative Effekte von Regorafenib im Bereich der Lebensqualität. Hinzu kommt ein Nachteil beim Symptom Diarrhö, der bereits bei der Bewertung der schweren Nebenwirkungen sichtbar war. In der Gesamtschau wiegen die negativen Effekte den Vorteil bei der Gesamtmortalität nunmehr auf. Ein Zusatznutzen von Regorafenib im Vergleich zu BSC ist für Patientinnen und Patienten mit metastasiertem Darmkrebs daher nicht belegt.
„Hätten wir nicht beharrlich nachgefragt und auf die Einhaltung der Standards gepocht, hätten wir diese Daten nicht in die Bewertung einbeziehen können“, kommentiert Thomas Kaiser, Leiter des Ressorts Arzneimittelbewertung, den Vorgang. „Daten, die Nachteile des Arzneimittels offenbaren – und die sonst nicht öffentlich geworden wären.“
G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens
Die Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der G-BA verantwortet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und IQWiG-Dossierbewertung reichte der Hersteller im Stellungnahmeverfahren ergänzende Informationen nach. Der G-BA beauftragte daraufhin das IQWiG mit deren Bewertung, die das Institut nun in Form eines Addendums vorlegt. Der G-BA fasst einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens.