Demnach gibt es einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen für Albiglutid plus Metformin im Vergleich zu Metformin plus Sulfonylharnstoff, da Unterzuckerungen seltener auftreten.
Indikationen führen zu vier Fragestellungen
Albiglutid ist als Monotherapie für Patientinnen und Patienten zugelassen, die Metformin nicht vertragen. Als Add-on ist es in Kombination mit anderen blutzuckersenkenden Arzneimitteln einschließlich Insulin zugelassen, wenn diese zusammen mit einer Ernährungsumstellung und Bewegung den Blutzucker nicht ausreichend unter Kontrolle bringen. Albiglutid wird mit einem Einweg-Injektionspen einmal wöchentlich unter die Haut gespritzt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für die Anwendungsgebiete unterschiedliche zweckmäßige Vergleichstherapien festgelegt, sodass sich insgesamt vier Vergleiche ergeben: Albiglutid als Monotherapie gegenüber einem Sulfonylharnstoff (A), in Kombination mit einem anderen blutzuckersenkenden Arzneimittel ebenfalls im Vergleich zu Metformin und Sulfonylharnstoff (B), in Kombination mit mindestens zwei anderen blutzuckersenkenden Arzneimitteln im Vergleich zu Metformin und Humaninsulin (C) sowie in Kombination mit Insulin ebenfalls im Vergleich zu Metformin plus Humaninsulin (D).
Für drei Fragestellungen keine Studien vorgelegt
Für die Fragestellungen A, C und D hat der Hersteller allerdings keine relevanten Daten vorgelegt. Deshalb ist ein Zusatznutzen von Albiglutid gegenüber den zweckmäßigen Vergleichstherapien in diesen Fällen nicht belegt.
Keine Unterschiede bei Mortalität, Morbidität und schweren Nebenwirkungen
Zur Fragestellung B legt der Hersteller eine Studie (HARMONY 3) vor, in der die Behandlung mit Albiglutid plus Metformin verglichen wurde mit der Behandlung mit Metformin kombiniert mit dem Sulfonylharnstoff Glimepirid.
In Bezug auf die Endpunkte Sterblichkeit, Symptome und Folgekomplikationen (z. B. Schlaganfälle, kardiale Morbidität) zeigten sich keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen den Behandlungsgruppen. Die Studie war jedoch auch nicht darauf ausgelegt, Unterschiede bei diesen Endpunkten aufzudecken. Bei den Endpunkten schwere Unterzuckerungen (Hypoglykämien) sowie schwerwiegende Nebenwirkungen und Abbrüchen wegen Nebenwirkungen zeigten sich ebenfalls keine statistisch signifikanten Unterschiede. Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität wurden in der Studie nicht erhoben. Deshalb ist für diese Endpunkte ein Zusatznutzen von Albiglutid nicht belegt.
Ergebnisse zu Hypoglykämien sind unsicher
Im Albiglutidarm kam es zu deutlich weniger symptomatischen Hypoglykämien, die mit einem niedrigen Blutzuckerwert einher gehen, als im Glimepiridarm. Insbesondere zu Beginn der Studie häuften sich unter Glimepirid symptomatische Unterzuckerungen. In der Studie war allerdings eine feste Startdosis von 2 mg Glimepirid vorgesehen und für den nächsten Schritt eine Erhöhung auf 4 mg, während die Zulassung auch eine Startdosis von 1 mg sowie 1-mg-Schritte für eine individuelle Anpassung der Dosis im Behandlungsverlauf erlaubt. So dürfte zumindest ein Teil der Patienten zu hohe Dosen von Glimepirid erhalten haben, die zu Hypoglykämien geführt haben können. Deshalb sind die Studienergebnisse zu Hypoglykämien unsicher und die Wahrscheinlichkeit des Zusatznutzens erreicht nur einen Anhaltspunkt.
Positiver Effekt überwiegt negativen Effekt
Dem positiven Effekt bei symptomatischen Hypoglykämien steht ein negativer Effekt gegenüber in Form von häufigeren Reaktionen an der Stelle der Injektion von Albiglutid. Dieser negative Effekt wiegt den positiven Effekt aber nicht auf. So lässt sich in der Gesamtschau ein Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen von Albiglutid in Kombination mit Metformin gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ableiten.
G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens
Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch, das ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten Nutzenbewertung führen kann. Der G-BA trifft einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.
Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt folgende Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem eine allgemeinverständliche Kurzinformation.
Auf der Website des G-BA sind sowohl allgemeine Informationen zur Nutzenbewertung nach §35a SGB V als auch zur Bewertung von Albiglutid zu finden.