DMP werden regelmäßig überarbeitet
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler systematisch nach neuen Leitlinien gesucht, deren methodische Qualität bewertet und die relevanten Empfehlungen aus diesen Leitlinien zusammengestellt. Im nächsten Schritt wurden diese Empfehlungen mit den Vorgaben für das deutsche DMP abgeglichen.
Ein Überarbeitungsbedarf kann entstehen, wenn neue Studien auch neue Erkenntnisse über eine Erkrankung und deren Behandlung bringen. Deshalb ist auch gesetzlich vorgeschrieben, dass ein DMP in regelmäßigen Abständen überarbeitet werden muss. Aufgabe des Instituts ist es, zunächst Unterschiede zwischen den Empfehlungen der Leitlinien und dem DMP zu identifizieren. Die Prüfung, ob diese Unterschiede tatsächlich zu einer Überarbeitung des DMP führen sollten, obliegt dann dem G-BA.
26 relevante Leitlinien identifiziert
Insgesamt 26 Leitlinien konnte das IQWiG in seine Untersuchung einbeziehen. Sechs dieser Leitlinien beschäftigen sich umfassend mit der Versorgung von Brustkrebs-Patientinnen. Sieben Leitlinien befassen sich ausschließlich mit Brustkrebs im Frühstadium, vier weitere mit Brustkrebs im fortgeschrittenen Stadium (Stadium IV) der Erkrankung. Die übrigen neun adressieren spezielle Aspekte wie beispielsweise die Strahlentherapie, die Brustrekonstruktion oder adjuvante systemische Therapien.
Ergänzungen wünschenswert
Wie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler feststellten, gibt es einige Versorgungsaspekte, bei denen die Empfehlungen des DMP überarbeitet werden sollten. Das gilt u.a. für die Diagnostik und Maßnahmen in der Primärtherapie: Hier thematisieren die Leitlinien die Durchführung einer Magnetresonanztomographie (MRT) bei spezifischen Indikationen, wobei sie von einer routinemäßigen MRT ausdrücklich abraten. In Hinblick auf die Strahlentherapie bei Brustkrebs geben Leitlinien Empfehlungen zur hypofraktionierten Bestrahlung - ein Aspekt, den das DMP bislang nicht berücksichtigt.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Die vorläufigen Ergebnisse, den sogenannten Vorbericht, hatte das IQWiG im November 2013 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach dem Ende des Stellungnahmeverfahrens wurde der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht im Mai 2014 an den Auftraggeber versandt. Die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen werden in einem eigenen Dokument zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert. Der Bericht wurde gemeinsam mit externen Sachverständigen erstellt.
Einen Überblick über Hintergrund, Vorgehensweise und weitere Ergebnisse des Abschlussberichts gibt die Kurzfassung.