DMP werden regelmäßig überarbeitet
Im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler systematisch nach neuen Leitlinien gesucht, deren methodische Qualität bewertet und die relevanten Empfehlungen aus diesen Leitlinien zusammengestellt. Im nächsten Schritt wurden diese Empfehlungen mit den Vorgaben für das deutsche DMP abgeglichen.
Ein Überarbeitungsbedarf kann entstehen, wenn neue Studien auch neue Erkenntnisse über eine Erkrankung und deren Behandlung bringen. Deshalb ist auch gesetzlich vorgeschrieben, dass ein DMP in regelmäßigen Abständen überarbeitet werden muss. Aufgabe des Instituts ist es, zunächst Unterschiede zwischen den Empfehlungen der Leitlinien und dem DMP zu identifizieren. Die Prüfung, ob diese Unterschiede tatsächlich zu einer Überarbeitung des DMP führen sollten, obliegt dann dem G-BA.
13 relevante Leitlinien identifiziert
Insgesamt 13 Leitlinien konnte das IQWiG in seine Untersuchung einbeziehen. Vier dieser Leitlinien beschäftigten sich umfassend mit der Versorgung von COPD-Patienten. Die übrigen adressieren spezielle Aspekte, beispielsweise die Tabakentwöhnung, oder sie beziehen sich auf Untergruppen wie etwa Patientinnen und Patienten mit Alpha-1-Antitrypsin-Defizit, einer erblichen Stoffwechselerkrankung.
Nur wenige Diskrepanzen
Wie die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler feststellten, stimmen die Empfehlungen der aktuellen Leitlinien mit den Anforderungen des DMP im Wesentlichen überein, Diskrepanzen fanden sie nur wenige. Allerdings sind die meisten Empfehlungen im Vergleich zum Wortlaut der DMP-Richtlinie ausführlicher. So steht in der DMP-Richtlinie, dass Patientinnen und Patienten Zugang zu einem strukturierten Schulungsprogramm haben sollten. Mehrere Leitlinien gehen einen Schritt weiter und geben auch Empfehlungen, welche konkreten Inhalte in diesen Schulungen vermittelt werden sollten.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Die vorläufigen Ergebnisse, den sogenannten Vorbericht, hatte das IQWiG im Mai 2013 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach dem Ende des Stellungnahmeverfahrens wurde der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht im November 2013 an den Auftraggeber versandt. Die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen werden in einem eigenen Dokument zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert. Der Bericht wurde gemeinsam mit externen Sachverständigen erstellt.
Einen Überblick über Hintergrund, Vorgehensweise und weitere Ergebnisse des Abschlussberichts gibt die Kurzfassung.