Daten nur zu einer von zwei Fragestellungen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat anhand des Mutationsstatus im EGFR-Gen der Tumorzellen zwischen zwei Fragestellungen unterschieden, da die Wirksamkeit der Therapieoptionen vom genauen Aufbau dieses Rezeptors abhängt. Bei den EGFR-Mutationen „L858R“ oder „del 19“ besteht die zweckmäßige Vergleichstherapie in einem anderen Wirkstoff derselben Substanzklasse, also Afatinib, Gefitinib oder Erlotinib. Betroffene mit anderen aktivierenden Mutationen sollten im Vergleichsarm je nach Art der Mutation patientenindividuell behandelt werden.
Für diese zweite Fragestellung legt der Hersteller in seinem Dossier keine Studiendaten vor, sodass ein Zusatznutzen von Dacomitinib schon deshalb nicht belegt ist. Für die erste Fragestellung gibt es Daten aus der nicht verblindeten randomisierten kontrollierten Studie ARCHER 1050, in der die Betroffenen – überwiegend Asiaten – entweder mit Dacomitinib oder mit Gefitinib behandelt wurden.
Patienten berichteten von einer Vielzahl von Nachteilen
Die Überlebenszeit war im Dacomitinib-Arm der Studie mit etwa 34 Monaten im Median gut sieben Monate länger als im Gefitinib-Arm (knapp 27 Monate). Außerdem gibt es vereinzelte Vorteile bei bestimmten Nebenwirkungen. Dem steht allerdings eine Vielzahl von Nachteilen gegenüber: Zahlreiche, insbesondere auch schwere Nebenwirkungen treten unter Dacomitinib häufiger auf. Häufiger und zudem früher kommt es zu einer Verschlechterung von patientenberichteten Symptomen. Und auch die gesundheitsbezogene Lebensqualität verschlechtert sich stärker als unter Gefitinib.
„Gerade die Einbußen in der Lebensqualität sind bemerkenswert; die Daten sind selten so deutlich wie hier“, so Thomas Kaiser, Leiter des Ressorts Arzneimittelbewertung im IQWiG. „Die Patientinnen und Patienten sahen sich in ihrem globalen Gesundheitsstatus, ihrer Rollenfunktion, ihrer kognitiven Funktion und ihrer sozialen Funktion stärker beeinträchtigt als mit Gefitinib.“ In der Summe heben die negativen Effekte den positiven Effekt beim Gesamtüberleben auf. Ein Zusatznutzen von Dacomitinib gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie ist somit nicht belegt.
G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens
Die Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der G-BA verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch und fasst einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens.
Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt folgende Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem allgemein verständliche Informationen.