Stuhltest und Darmspiegelung abhängig vom Alter
In Deutschland ist das Kolorektalkarzinom sowohl bei Männern als auch bei Frauen die zweithäufigste Krebserkrankung und die zweithäufigste krebsbedingte Todesursache. Etwa 25% dieser Fälle treten zwar familiär gehäuft auf, eine konkrete genetische Ursache lässt sich jedoch nur bei etwa 5% der Erkrankungen feststellen ("hereditäre" Form).
Im Alter von 50 bis 54 Jahren haben alle Versicherten jährlich Anspruch auf einen Stuhltest (Okkultbluttest) und bei auffälligem Befund auf eine große Darmspiegelung (Koloskopie). Ab dem Alter von 55 Jahren können Versicherte wählen, ob sie alle zwei Jahre einen Stuhltest machen oder eine große Darmspiegelung in Anspruch nehmen.
Feste Altersgrenzen auf dem Prüfstand
Das seit April 2013 geltende Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz hat diese festen Altersgrenzen aufgehoben. Stattdessen soll der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) medizinische Kriterien festlegen. So könnten Personengruppen, die als gefährdet gelten, früher oder häufiger eine Früherkennung-untersuchung angeboten werden. Auch im Nationalen Krebsplan des Bundesministeriums für Gesundheit wurde empfohlen, die Aufnahme einer sogenannten risikoadaptierten Früherkennung zu prüfen.
Der G-BA hat das IQWiG beauftragt, zu prüfen, ob unter 55-Jährige mit an Darmkrebs erkrankten Verwandten ein erhöhtes Risiko haben, selbst zu erkranken, und wie verlässlich sie identifiziert werden können.
Zudem erhofft sich der G-BA Erkenntnisse darüber, welchen Nutzen Menschen mit familiärem Risiko davon haben, wenn sie an einem "modifizierten" Screening teilnehmen. Damit ist nicht nur gemeint, dass die Tests in jüngerem Alter beginnen: Die Untersuchungen könnten beispielsweise auch in anderen Zeitintervallen stattfinden, oder als erste Maßnahme könnte nicht ein Stuhltest, sondern eine Darmspiegelung eingesetzt werden. Die "hereditären" Formen von Darmkrebs sollten ausdrücklich nicht Gegenstand des Berichts sein.
Risiko bei Darmkrebs in der Familie deutlich erhöht
Wie das IQWiG feststellt, haben unter 55-Jährige mit mindestens einem Fall bei Verwandten ersten Grades ein 1,7- bis 4,1-fach höheres Risiko, an Darmkrebs zu erkranken, als Gleichaltrige, in deren Verwandtschaft Darmkrebs bislang nicht aufgetreten ist.
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben auch geprüft, wie zuverlässig sich beispielsweise mithilfe von Fragebögen oder Interviews die familiären Krankengeschichten erheben und damit die Betroffenen erkennen lassen (diagnostische Güte). Zwar konnten sie zwei Studien in die Bewertung einschließen. Diese lassen aber keine Aussagen zur Gruppe der unter 55-Jährigen sowie zu Fragebögen im Allgemeinen und zu deutschsprachigen Instrumenten im Besonderen zu.
Aussagekräftige Studien für unter 55-Jährige fehlen
Unbeantwortet bleibt auch die Frage, welchen Nutzen eine Screeningstrategie hat, bei der zunächst Personen mit familiärem Risiko identifiziert werden sollen, um ihnen anschließend eine Früherkennungsuntersuchung anzubieten. Denn zu dieser Frage gibt es derzeit keine aussagekräftigen Studien. Auch für Menschen, bei denen bereits ein höheres Risiko für Darmkrebs festgestellt wurde, liegen bisher keine Studienergebnisse zum Nutzen von Screeningmaßnahmen vor.
Früherkennungstests bergen auch Risiken
Wie der Abschlussbericht zeigt, ist die Datenlage insgesamt schlecht. Ob es dennoch gerechtfertigt ist, eine sogenannte risikoadaptierte Screeningstrategie einzuführen, muss sorgsam abgewogen werden. Denn solche Tests haben nicht nur Potenzial für einen Nutzen, sondern auch für einen Schaden. Dies haben auch die Autoren des Nationalen Krebsplans ausführlich beschrieben. Ein Schaden kann u. a. darin bestehen, dass Personen fälschlicherweise der Risikogruppe zugeordnet werden, was für sie unnötig psychisch belastend sein kann.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Die vorläufigen Ergebnisse, den sogenannten Vorbericht, hatte das IQWiG im September 2012 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach dem Ende des Stellungnahmeverfahrens wurde der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht im Mai 2013 an den Auftraggeber versandt. Die eingereichte schriftliche Stellungnahme wurde in einem eigenen Dokument zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert. Der Bericht wurde gemeinsam mit externen Sachverständigen erstellt.