Nur wenige Leitlinien adressieren mehrere Versorgungsaspekte
In seine Auswertung konnte das IQWiG insgesamt 18 Leitlinien einbeziehen, wovon allerdings nur zwei aus Deutschland stammen. Inhaltlicher Schwerpunkt der identifizierten Leitlinien ist die Arzneimitteltherapie, insbesondere die Behandlung mit DMARD (Disease modifying antirheumatic Drugs). Lediglich vier Leitlinien, darunter eine aus Deutschland, adressieren mehrere Versorgungsaspekte wie Diagnostik, nichtmedikamentöse Therapien und sektorenübergreifende Versorgung.
Der Aspekt Rehabilitation wird in den Leitlinien nur vereinzelt und wenig detailliert angesprochen. Genannt werden nichtmedikamentöse Behandlungsverfahren wie Physiotherapie und Ergotherapie bei Funktionseinschränkungen, Orthesen zur Schmerzlinderung oder eine Umstellung der Ernährung zur Förderung des allgemeinen Gesundheitszustandes. Die Leitlinien enthielten hierzu jedoch nur einzelne starke Empfehlungen, die für ein mögliches DMP relevant sind.
Internationale Leitlinien nur bedingt übertragbar
Wurden Leitlinien in anderen Ländern entwickelt, so muss stets im Einzelfall geprüft werden, ob ihre Empfehlungen auch auf den deutschen Versorgungskontext übertragbar sind. Das gilt insbesondere für Empfehlungen zum Aspekt Pflege. Pflegefachkräfte übernehmen u. a. Aufgaben bei der Schulung von Patienten und beim Krankheitsmanagement. In anderen Ländern verfügen Pflegefachkräfte aber über spezifische akademische Qualifikationen sowie über weitergehende Kompetenzen als in Deutschland. Sechs der berücksichtigten Leitlinien stammen z. B. aus Großbritannien, wo Patientinnen und Patienten von sogenannten Clinical Nurse Specialists betreut werden.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Die vorläufigen Ergebnisse, den sogenannten Vorbericht, hatte das IQWiG im Oktober 2015 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach dem Ende des Stellungnahmeverfahrens wurde der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht im März 2016 an den Auftraggeber versandt. Die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen werden in einem eigenen Dokument zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert. Der Bericht wurde gemeinsam mit externen Sachverständigen erstellt.