Erstbewertung: Anhaltspunkte für Zusatznutzen nur bei Sitagliptin
Gliptine sind Wirkstoffe, die zur Behandlung von Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 eingesetzt werden, wenn sie mit Ernährungsumstellung und Bewegung allein ihren erhöhten Blutzuckerspiegel nicht ausreichend senken können oder andere orale Antidiabetika nicht vertragen. Bei der Dossierbewertung der Gliptine gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) war das IQWiG am 1. Juli 2013 zu dem Ergebnis gekommen, dass es einzig bei Sitagliptin als Monopräparat Anhaltspunkte für einen Zusatznutzen gibt. Das gilt für die Indikation Sitagliptin plus Metformin im Vergleich mit einem Sulfonylharnstoff plus Metformin.
Metformin nicht bei allen Patienten zulassungskonform dosiert
Für den Vergleich von Sitagliptin plus Metformin mit Sulfonylharnstoff plus Metformin hatte sich der Hersteller auf zwei Studien gestützt (P803 und P024) und zwar sowohl im Dossier zur freien Kombination von Sitagliptin (Monopräparat) und Metformin als auch im Dossier zur Fixkombination.
Während sich für Sitagliptin in der freien Kombination ein Anhaltspunkt für einen Zusatznutzen ableiten ließ, waren die Daten für die Fixkombination nicht geeignet. Denn bei der Fixkombination schreibt die Zulassung eine Dosis von mindestens 1.700 mg Metformin vor. In die beiden Studien eingeschlossen waren aber auch Patientinnen und Patienten, die eine geringere Metformin-Dosis erhielten, wobei unklar blieb, wie viele es waren.
Hersteller liefert getrennte Auswertung nach Dosierung nach
Im Stellungnahmeverfahren hat der Hersteller nun Subgruppenanalysen vorgelegt, die zwischen Patienten mit zulassungskonformer (mindestens 1.700 mg) und geringerer Dosierung unterscheiden. Dabei zeigt sich, dass die Studienergebnisse nicht von der Metformin-Dosierung abhängen, d. h. die Ergebnisse der beiden Studien auch für die Bewertung der Fixkombination herangezogen werden können.
Anhaltspunkte für Zusatznutzen nun auch bei der Fixkombination
Demnach gibt es im Vergleich zum Sulfonylharnstoff Glipizid plus Metformin einen Anhaltspunkt für einen erheblichen Zusatznutzen in Hinblick auf das Gesamtüberleben, allerdings nur bei Männern. Bei Frauen und Männern zeigt sich ein nicht quantifizierbarer Zusatznutzen aufgrund seltenerer Unterzuckerungen, wobei die Ergebnisse jedoch nur eingeschränkt belastbar sind.
Im Vergleich zum Sulfonylharnstoff Glimepirid sieht das IQWiG unabhängig vom Geschlecht einen Anhaltspunkt für einen geringen Zusatznutzen in Hinblick auf Unterzuckerungen – vorausgesetzt, normnahe Blutzuckerwerte sind Ziel der Therapie.
Vildagliptin: Zusätzliche Daten ändern Bewertungsergebnis nicht
Zwar hat auch der Hersteller von Vildagliptin als Monopräparat und als Fixkombination mit Metformin im Stellungnahmeverfahren zusätzliche Daten nachgereicht. Allerdings verändern sie nicht das Ergebnis der Dossierbewertung vom Juli 2013: Weder für das Monopräparat noch für die feste Kombination sieht das IQWiG Vorteile im Vergleich zur Standardtherapie.
G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens
Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung, das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossiers und den IQWiG-Dossierbewertungen führte der G-BA Stellungnahmeverfahren durch. Dabei reichten die Hersteller ergänzende Informationen nach. Der G-BA beauftragte daraufhin das IQWiG mit der Bewertung der nachgereichten Daten.
Ergibt sich im Zuge der Beratungen zu einem Auftrag des G-BA zusätzlicher Bearbeitungsbedarf, legt das IQWiG seinen Bericht in Form eines Addendums vor. Die Addenda zu Sitagliptin/Metformin sowie zu Vildagliptin und Vildagliptin/Metformin hat das Institut am 29. August 2013 dem Auftraggeber zugesandt.
Der G-BA trifft jeweils einen Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.