Die Vor- und Nachteile einer solchen Bestrahlung im Vergleich zur mikrochirurgischen Resektion bei Patientinnen und Patienten mit einem behandlungsbedürftigen Vestibularisschwannom untersucht das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zurzeit in einer Nutzenbewertung.
Die vorläufigen Ergebnisse liefern Anhaltspunkte für einen höheren Nutzen der SRS gegenüber einer mikrochirurgischen Resektion, weil Gesichtslähmungen und Beeinträchtigungen des Hörvermögens seltener auftreten. Weil sich die SRS ambulant durchführen lässt, entfallen Krankenhausaufenthalte. Allerdings ist wegen der kurzen (zweijährigen) Laufzeit der verfügbaren Studien unklar, ob und inwieweit diese Vorteile Bestand haben. Überdies fehlt es an Daten zu schwerwiegenden Komplikationen.
Kein höherer Schaden feststellbar, aber Langzeitdaten fehlen
Aus insgesamt drei nicht randomisierten prospektiven vergleichenden Studien mit einer Nachbeobachtungszeit von etwa zwei Jahren konnten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IQWiG Ergebnisse zu patientenrelevanten Aspekten für den Vorbericht verwenden. In diesen Studien wurden schwerwiegende Komplikationen allerdings offenbar nicht systematisch erfasst.
Auswertungen zur Sterblichkeit (Mortalität) und gesundheitsbezogener Lebensqualität oder Nebenwirkungen im Sinne von Komplikationen der Therapie und erneute Behandlung (Re-Intervention) wegen Tumorwachstums liegen vor, ergeben aber keine Anhaltspunkte für einen höheren Nutzen oder Schaden der SRS im Vergleich zur mikrochirurgischen Resektion. Somit steht zurzeit dem höheren Nutzen der SRS im Vergleich zur mikrochirurgischen Resektion kein höherer Schaden gegenüber.
Da eine Therapie von Vestibularisschwannomen langfristig auf eine Verringerung der Symptome und eine höhere Lebensqualität abzielt, wären Langzeitdaten über den Zeitraum von zwei Jahren hinaus wünschenswert: Anhand von prospektiven vergleichenden Studien sollten Daten insbesondere für Hörvermögen, Re-Interventionen und gesundheitsbezogene Lebensqualität erhoben werden. So zeigt beispielsweise eine retrospektive vergleichende Studie mit einer Nachbeobachtungsdauer von fünf Jahren, dass das Hörvermögen nach einer SRS kontinuierlich abnimmt.
Stellungnahmen zum Vorbericht sind möglich bis zum 07. Juli 2021.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Den Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG im Februar 2021 veröffentlicht. Stellungnahmen zum Vorbericht werden nach Ablauf der Frist ab dem 07. Juli gesichtet. Sofern sie Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen.