Nach einem öffentlichen Stellungnahmeverfahren hat das IQWiG das Konzept dem BMG übergeben. Dort liegen jetzt die weiteren Entscheidungen.
Portal schrittweise aufbauen
Die insgesamt 60 Stellungnahmen enthielten zahlreiche Fragen und Anregungen, u. a. zum Umfang des Portals und zum Aufbau. Alle Stellungnahmen unterstützen die Idee eines nationalen Gesundheitsportals, das qualitätsgesicherte Angebote zentral verfügbar macht.
Das IQWiG sieht insgesamt eine ausreichende Grundlage für den Aufbau eines kooperativen Portals. „Wir empfehlen jedoch, das Portal schrittweise aufzubauen, sodass jeder Schritt auf die Bedürfnisse von Bürgerinnen und Bürgern abgestimmt werden kann“, erklärt Klaus Koch, Leiter des Ressorts Gesundheitsinformation im IQWiG.
Orientierungshilfe im Internet ist dringend nötig
Fest steht, dass Bürgerinnen und Bürger Unterstützung vor allem bei der Suche und Bewertung von Gesundheitsinformationen benötigen. In Internet entscheiden kommerzielle Suchmaschinen wie Google, welche Informationen im Internet gesehen werden und welche nicht. „Ob eine Information auf dem aktuellen Stand des Wissens beruht, spielt für vieles im Internet aber keine Rolle. Man kann einer Treffer-Liste von Google & Co. deshalb nicht unbesehen vertrauen“, sagt Klaus Koch.
Das Portal sollte deshalb im ersten Schritt eine eigene Suchmaschine anbieten, die nur auf nachweislich qualitätsgesicherte Inhalte verweist. Zudem sollte es von Anfang an eine Orientierungs- und Navigationshilfe anbieten, um zum Beispiel gesundheitliche Beratungs- und Unterstützungsangebote zu finden. „Dieses Modul muss auf eine breite Zielgruppe ausgerichtet werden. Es kann dann schrittweise erweitert werden, bis zum Aufbau eines `Vollportals`“, so Klaus Koch.
Dabei soll darauf geachtet werden, dass das Portal zumindest indirekt auch Menschen nutzt, die sich nicht selbst im Internet informieren. Das ist möglich, indem das Portal auch alle Berufsgruppen unterstützt, die Patientinnen und Patienten beraten.
Anforderungen an den Träger
Das IQWiG konzentriert sich in seinem Konzept auf die Rahmenbedingungen eines nationalen Gesundheitsportals, Einzelheiten der Umsetzung liegen dann in der Hand des zukünftigen Trägers.
Zu diesen Rahmenbedingungen gehören: Der Träger muss frei von kommerziellen Interessen, gemeinnützig und wissenschaftlichen Grundsätzen verpflichtet sein. Gleichzeitig erfordert das kooperative Modell des Portals eine hohe Dialogbereitschaft: Der Träger muss primär den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger verpflichtet sein, andererseits aber die Content-Partner in transparente Beratungs- und Beteiligungsstrukturen einbinden. Dazu ist qualifiziertes Personal nötig und eine entsprechende finanzielle Ausstattung: Insgesamt schätzt das IQWiG die jährlichen Kosten für den Portalbetrieb in der finalen Ausbaustufe auf etwa 5 Millionen Euro.
Content-Partner benötigen Akkreditierung
Die Content-Partner sollen Anforderungen an Transparenz und Qualitätssicherung erfüllen und ein Akkreditierungsverfahren durchlaufen. Vor dem Start des Portals muss der Träger Mindeststandards festlegen, um dann im Dialog mit den Beteiligten die Standards schrittweise zu vereinheitlichen und anzuheben. „Einige Stellungnehmende befürchten, dass dieser Prozess auf halber Strecke steckenbleiben könnte“, beschreibt Klaus Koch. „Erkennbar gute Qualität ist jedoch die Existenzberechtigung des Portals. Dazu gehört auch eine kontinuierliche und transparente Evaluation, die sichtbar macht, wie gut das Portal den Bedarf der Menschen nach verlässlichen, verständlichen und hilfreichen Informationen deckt“, so Klaus Koch.
Zum Ablauf der Konzepterstellung
Das IQWiG hatte im Juni 2017 per Fragebogen um Einschätzungen zur Idee eines nationalen Gesundheitsportals gebeten. Im Februar 2018 schloss sich dann ein öffentliches Stellungnahmeverfahren (schriftliche Anhörung) zum Konzeptentwurf an. Alle Stellungnahmen wurden ausgewertet, wesentliche Argumente berücksichtigt oder gewürdigt. Die Stellungnahmen sind in der „Dokumentation der Anhörung“ nachlesbar, die zusammen mit dem Konzept veröffentlicht wird.