Stellungnahmen zum Vorbericht nimmt das IQWiG bis zum 04.08.2020 entgegen.
Lungenkrebs hat bislang eine hohe Sterblichkeit
Lungenkrebs ist in Deutschland die häufigste krebsbedingte Todesursache bei Männern, bei Frauen ist es die zweithäufigste (nach Brustkrebs). Bei etwa neun von zehn erkrankten Männern und bei mindestens sechs von zehn erkrankten Frauen wird der Lungenkrebs auf aktives Rauchen zurückgeführt. Meist wird der Lungenkrebs erst in einem späten Stadium entdeckt, woraus eine geringe 5-Jahres-Überlebensrate resultiert: Fünf Jahre nach der Erstdiagnose leben nur noch etwa 15 % der Männer und 21 % der Frauen.
Ein geeignetes Verfahren für die Früherkennung von Lungenkrebs könnte die Low-Dose-CT sein. Eine CT ist eine Röntgenuntersuchung, bei der man liegend durch ein ringförmiges Gerät geschoben wird. Dabei rotiert eine Röntgenquelle um die ausgewählte Körperregion und misst aus unterschiedlichen Richtungen deren Dichte. Ein Computer setzt die so gesammelten Daten später zusammen, es entsteht ein mehrdimensionales Schnittbild der betreffenden Körperregion. Eine CT-Aufnahme ist mit einer Strahlenbelastung verbunden. Bei der Low-Dose-CT wird durch die Veränderung verschiedener CT-Parameter wie Röhrenspannung und -strom eine Reduzierung der Strahlendosis erreicht – bei ausreichender Bildqualität für die Befundung.
Derzeit existiert in Deutschland kein systematisches Screening auf Lungenkrebs, und die Low-Dose-CT gehört nicht zum Leistungsumfang der GKV.
Geringeres Risiko, an Lungenkrebs zu sterben
Die für den IQWiG-Vorbericht berücksichtigten acht Studien mit mehr als 90 000 Personen zeigen, dass das Low-Dose-CT-Screening bei (ehemals) starken Raucherinnen und Rauchern das Risiko für einen Lungenkrebstod verringert: 6 von 1000 Personen werden davor bewahrt, an Lungenkrebs zu sterben. Auf Basis der Studienergebnisse lässt sich jedoch nicht statistisch nachweisen, dass die am Screening teilnehmenden Personen auch insgesamt länger leben. Wie kann das sein? Es ist denkbar, dass die vor dem Lungenkrebstod bewahrten Menschen stattdessen an weiteren tabakassoziierten Erkrankungen versterben, also etwa an anderen Krebsarten oder an kardiovaskulären Erkrankungen.
Das IQWiG-Projektteam schätzt es insgesamt dennoch als wahrscheinlich ein, dass sich der Effekt des Low-Dose-CT-Screenings auf die lungenkrebsspezifische Sterblichkeit auch im Gesamtüberleben niederschlägt.
Falsche Befunde und Überdiagnosen
Dem Nutzen hinsichtlich des Überlebensvorteils des Low-Dose-CT-Screenings steht ein Schaden gegenüber, der vornehmlich aus falschen Befunden und Überdiagnosen resultiert. So kommt es den Studien zufolge wegen falsch-positiver Befunde bei 1 bis 15 von 1000 Personen zu invasiven Abklärungseingriffen, die ohne das Screening nicht durchgeführt worden wären. Diese Prozeduren können Komplikationen wie etwa das Auftreten eines Pneumothorax verursachen. Geschätzte 0 bis 22 von 1000 zum Lungenkrebsscreening eingeladene Personen erhalten zudem eine Diagnose für einen Lungenkrebs, der im Verlauf ihrer restlichen Lebenszeit keine Beschwerde verursacht hätte (Überdiagnose).
Im Vergleich mit den Daten aus der Nutzenbewertung zum Prostatakrebsscreening, in der das Institut zu dem Schluss kam, dass der Nutzen des Screenings mittels PSA-Test den Schaden nicht aufwiegt, ist das Überdiagnoserisiko beim Lungenkrebsscreening geringer. Beim PSA-Screening erhalten von 1000 Männern, die zum Screening eingeladen werden, geschätzt etwa 35 bis 60 eine Überdiagnose. Die höhere Rate an Überdiagnosen ist darauf zurückzuführen, dass Prostatakrebs meist deutlich langsamer wächst als Lungenkrebs. Zu berücksichtigen ist auch, dass das Lungenkrebsscreening im Gegensatz zum PSA-Screening auf eine Hochrisikogruppe zielt und nicht auf alle Männer einer Altersgruppe.
Für die Hochrisikogruppe überwiegt der Nutzen den Schaden
In der Gesamtabwägung sieht das IQWiG-Projektteam einen Anhaltspunkt für einen Nutzen des Low-Dose-CT-Screenings gegenüber keinem Screening. Für (ehemals) starke Raucherinnen und Raucher überwiegt der Nutzen des Low-Dose-CT-Lungenkrebsscreenings den Schaden.
Zum Ablauf der Berichterstellung
Den vorläufigen Berichtsplan für dieses vom G-BA in Auftrag gegebene Projekt hatte das IQWiG am 29.07.2019 vorgelegt und um Stellungnahmen gebeten. Diese machten keine Überarbeitung des Berichtsplans erforderlich. Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht werden nach Ablauf der Frist (04.08.2020) gesichtet. Sofern sie Fragen offenlassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen. Im Anschluss erstellt das IQWiG den Abschlussbericht.