Falls ja: Stellen Sie Ihre Frage doch einfach beim ThemenCheck Medizin des IQWiG! Aus den eingegangenen Themenvorschlägen wählt das IQWiG jährlich bis zu fünf Themen aus, die wissenschaftlich untersucht werden. Am 1. August 2021 startet bereits die nächste Themenauswahl für diese sogenannten HTA-Berichte (HTA = Health Technology Assessment). Aus allen bis dahin eingegangenen Vorschlägen werden bis zu fünf Themen ausgewählt, die externe Wissenschaftlerteams im Jahr 2022 im Auftrag des IQWiG bearbeiten werden.
Themen einreichen ist einfach und jederzeit online möglich!
Grundsätzlich können Sie als Bürgerin oder Bürger Fragen zu allen Themen einreichen, die die Gesundheitsversorgung betreffen: von Vorsorgemaßnahmen und Früherkennung über die Diagnostik und die medizinische Behandlung bis hin zur Rehabilitation. Nur die Bewertung von Arzneimitteln ist im Rahmen des ThemenCheck Medizin nicht vorgesehen.
Themen vorschlagen geht dabei ganz einfach – online und auch ohne besondere medizinische Fachkenntnisse: Geben Sie hier Ihre Frage direkt in ein Formular ein. Offene Punkte klärt das IQWiG-Team falls nötig anschließend mit Ihnen.
Alle eingegangenen Vorschläge, aus denen sich eine HTA-Fragestellung formulieren lässt, veröffentlicht das IQWiG in einer übersichtlichen Themenliste. Auf dieser Liste können Sie auch erkennen, ob ein ähnlicher Vorschlag wie der Ihre bereits vorliegt.
Themenauswahl mit Augenmaß – aus Patientensicht und mit Expertenrat
Zunächst sammelt das ThemenCheck-Team wissenschaftliche Informationen zu den eingegangenen Vorschlägen und bereitet diese so für die Auswahl der Themen vor. Diese Aufbereitung orientiert sich u. a. am Schweregrad und an der Belastung durch eine Erkrankung, am Vorhandensein wissenschaftlicher Studien zur Fragestellung, an den Kosten einer Technologie oder auch an Hinweisen auf Versorgungsprobleme. Danach kann das zweistufige Themenauswahlverfahren starten:
In der ersten Stufe wählt ein Auswahlbeirat aus allen Vorschlägen bis zu 15 Themen aus. Der Auswahlbeirat setzt sich aus im Zufallsverfahren ausgewählten Bürgerinnen und Bürgern sowie Patientenvertreterinnen und -vertretern und einer Vertreterin / einem Vertreter der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten zusammen.
Anschließend bewerten in einer zweiten Stufe die Mitglieder des erweiterten Fachbeirats die medizinische Bedeutung der ausgewählten Themen. Der erweiterte Fachbeirat besteht aus Vertreterinnen und Vertretern der Ärzte, der Krankenhäuser, der Krankenkassen, der Zahnärzte und des Bundesgesundheitsministeriums (BMG).
Und auf Basis dieser Bewertung legt das IQWiG dann die Themen für die nächsten HTA-Berichte fest. Über öffentliche Vergabeverfahren wählt das Institut anschließend Wissenschaftlerteams aus, die die Berichte erstellen.
Verlässliche Antworten auf Ihre Fragen
Die externen Wissenschaftlerteams suchen nach verlässlichen Belegen für Vorteile oder auch Nachteile einer medizinischen Maßnahme für die Betroffenen – gemäß den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin. Dabei sind auch soziale, ethische, organisatorische, rechtliche sowie ökonomische Aspekte relevant.
Diese Bewertung wird dann als HTA-Bericht auf der Internetseite des IQWiG veröffentlicht.
Der vollständige HTA-Bericht umfasst zum einen den wissenschaftlichen Bericht sowie einen Herausgeberkommentar des IQWiG und zum anderen eine zusätzlich erstellte kompakte Fassung des Berichts („HTA kompakt“). Diese gibt Bürgerinnen und Bürgern auch eine leicht verständliche Antwort auf ihre Frage an die Wissenschaft.
Die Antworten sollen sich auf die Patientenversorgung auswirken
Die so aus den Fragen der Bürgerinnen und Bürger entstandenen HTA-Berichte leitet das IQWiG an Institutionen in Deutschland weiter, die etwa über Leistungen und Struktur des Gesundheitswesens entscheiden, z. B. den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und das BMG.
Auf diese Weise sollen die Ergebnisse von HTA-Berichten direkte Auswirkungen auf die Patientenversorgung in Deutschland haben, z. B. bei Behandlungsentscheidungen im Gespräch zwischen Patientin / Patient und Ärztin / Arzt oder auch bei Systementscheidungen von Selbstverwaltung und Politik.