Zweistufiger Prozess
Der Auftrag sollte in zwei Stufen bearbeitet werden: Die erste Stufe umfasste die Überarbeitung des seit 2010 im Mammografie-Programm eingesetzten Merkblatts und des Einladungsschreibens inklusive eines Nutzertests innerhalb von sechs Monaten. Das Ergebnis der ersten Stufe hat das IQWiG im Frühjahr 2015 als Rapid Report dem G-BA übergeben. Der G-BA hat auf Basis dieser Materialien im Oktober 2015 neue Versionen des Merkblatts und des Einladungsschreibens beschlossen. Diese Version des Merkblatts wird bereits seit Januar 2016 mit den Einladungen zur Mammografie verschickt.
Beim jetzt vorgelegten Vorbericht handelt es sich um die zweite Stufe des G-BA-Auftrags: Das in der ersten Stufe erstellte Merkblatt wurde zusammen mit Wissenschaftlern und Wissenschaftlerinnen der Universitätsklinik Hamburg zu einer Entscheidungshilfe weiterentwickelt und das Einladungsschreiben entsprechend angepasst.
Was ist neu?
Die Weiterentwicklung hat zu folgenden Ergänzungen und Änderungen geführt: Das Anschreiben ist jetzt deutlicher getrennt in einen kurzen Einladungstext (Seite 1) und organisatorische Hinweise für Frauen, die die Untersuchung wahrnehmen wollen, inklusive Terminvorschlag (Seite 2).
Die Broschüre wurde um einen Abschnitt erweitert, der die wichtigsten Aussagen zur Mammografie übersichtlich zusammenfasst und Frauen die Möglichkeit gibt, die Bedeutung der Aspekte für sich zu bewerten. Zudem werden Nutzen und Schaden der Mammografie nun für Frauen im Alter von 50 bis 59 und von 60 bis 69 getrennt dargestellt. Der Begriff der „Überdiagnosen“ wird ausführlicher erklärt. Der Vorbericht beinhaltet außerdem eine Skizze der zukünftigen Entscheidungshilfe als Internetversion.
Dokumente laufend evaluieren
Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schlagen zudem vor, Einladungsschreiben und Entscheidungshilfe künftig im Rahmen der Qualitätssicherung des Mammografie-Programms laufend zu evaluieren. Dazu sollen die Daten zur Nutzung sowie die Rückmeldungen der Frauen routinemäßig mit erfasst und auf Überarbeitungsbedarf geprüft werden. Darüber hinaus sollen zentrale Elemente der Entscheidungshilfe in einer Studie auf ihre Wirksamkeit untersucht werden.
Ergebnisse eines Nutzertests bereits eingeflossen
Primäres Ziel der Entscheidungshilfe ist es, Frauen beim persönlichen Abwägen von Nutzen und Schaden des Mammografie-Screenings besser zu unterstützen.
Erste Entwürfe der Materialien wurden in einer Serie von qualitativen Fokusgruppen mit insgesamt 37 Frauen und sechs Expertinnen und Experten kommentiert. „Daraus bekamen wir wichtige Anregungen, die in die jetzt vorgelegten Fassungen eingeflossen sind“, sagt Klaus Koch, Leiter des IQWiG-Ressorts Gesundheitsinformation. „Dass wir die Erklärung von Überdiagnosen deutlich erweitert haben, geht zum Beispiel auf den klaren Wunsch unserer Testerinnen zurück“, so Koch.
Nutzen-Schaden-Bilanz je nach Altersgruppe unterschiedlich
Zur Ableitung von Zahlenangaben zu Vor- und Nachteilen stützten sich die Wissenschaftler weitgehend auf die schon in der ersten Prozessstufe verwendete Literatur. Allerdings werden die Zahlen nun getrennt für zwei Altersgruppen dargestellt.
Demnach kann von 1000 Frauen im Alter von 50 bis 59, die zehn Jahre lang am Screening teilnehmen, eine Frau vor dem Tod durch Brustkrebs bewahrt werden. Dem stehen als wesentlicher Schaden sogenannte Überdiagnosen gegenüber: Bei der Mammografie werden gelegentlich bösartige Veränderungen gefunden, die ohne Früherkennung nie aufgefallen wären oder Beschwerden bereitet hätten. Die Diagnose zieht aber für die Frauen und ihre Angehörigen Konsequenzen nach sich. Etwa vier bis sechs von 1000 Frauen zwischen 50 und 59 müssen mit einer solchen Überdiagnose rechnen.
Etwas anders stellen sich die Spannen für Frauen zwischen 60 und 69 dar: Wenn 1000 Frauen dieses Alters zehn Jahre lang am Screening teilnehmen, werden zwei bis drei vor dem Tod durch Brustkrebs bewahrt, und fünf bis sieben Frauen erhalten eine Überdiagnose.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Den Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG im August 2015 vorgelegt. Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht werden nach Ablauf der Frist gesichtet. Sofern sie Fragen offen lassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen. Die aus der Anhörung resultierenden Fassungen werden einem weiteren, nunmehr quantitativen Test (Survey) mit mindestens 1000 Teilnehmerinnen unterzogen.