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Memantin bei Alzheimer-Demenz: Verlässliche Analysen erforderlich

IQWiG ergänzt Nutzenbewertung auf Basis bisher unveröffentlichter Studien

(lifePR) (Köln, )
Im September 2009 war das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zu der Schlussfolgerung gekommen, dass für Memantin bei Alzheimer-Demenz ein Nutzen nicht belegt ist. Eine jetzt vorgelegte Auswertung zweier bislang unveröffentlichter Studien und neue Analysen der Firma Merz ändern nichts an diesem Fazit. Allerdings beschreibt das Institut die Schwachstellen der jetzt vorgelegten Analysen und legt dar, wie die Auswertungen konkret aussehen müssten, um für einen Nutzenbeleg herangezogen werden zu können.

Merz liefert G-BA zusätzliche Daten und Analysen

Die Einsicht kam spät, aber sie kam. Schon seit 2006 hatte das IQWiG das Darmstädter Pharmaunternehmen Merz wiederholt gebeten, unveröffentlichte Daten aus zwei Memantin-Studien zur Verfügung zu stellen. Zwar hatte Merz zumindest für eine Studie mehrfach angekündigt, dem nachzukommen, die beiden gewünschten Studienberichte jedoch nie geliefert. Das IQWiG hatte deshalb den Abschlussbericht ohne diese Studien im Juli 2009 fertig gestellt. Anfang 2010 übermittelte das Unternehmen die Ergebnisse der beiden Memantin-Studien dann allerdings an den Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA). Gleichzeitig hatte Merz dem G-BA selbst berechnete und ebenfalls zuvor nicht veröffentlichte Zusatzanalysen aus einer größeren Anzahl von Studien vorgelegt.

Das IQWiG hat diese neuen Daten in einem Arbeitspapier bewertet und seine Schlussfolgerungen am 2. August 2010 veröffentlicht. „So wie die Zusatzanalysen bislang von Merz vorgelegt wurden, sind sie nicht zu verwenden“, sagt Thomas Kaiser, Leiter des Ressorts Arzneimittelbewertung im IQWiG: „Allerdings scheint es möglich, dass sich ein Nutzen von Memantin im Bereich Kognition zeigen lässt, wenn man die Daten in angemessener Weise analysiert.“

Für das Arbeitspapier wurden die Auswertungen des Abschlussberichts unter Einschluss der zusätzlichen Studien wiederholt. An beiden Studien hatten Patientinnen und Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Alzheimer-Demenz teilgenommen. Diese Daten änderten jedoch nichts an den Schlussfolgerungen des 2009 veröffentlichten Abschlussberichts, dass ein Nutzen nicht belegt ist.

Responderanalysen im Prinzip gut geeignet

Weiterhin kritisch bewertet das Institut die von Merz vorgelegten Zusatzanalysen. Dabei handelt es sich um sogenannte Responderanalysen. Bei dieser Art der Auswertung wird gezählt, bei wie vielen Patientinnen und Patienten sich der Gesundheitszustand nach einer Therapie spürbar verbessert (Responder, engl. der Antwortende). Dazu legt man fest, wie groß der Unterschied bei einem Patienten ausfallen muss, um als Verbesserung gewertet zu werden. Dann werden sowohl in der Plazebo-Gruppe als auch in der Memantin-Gruppe alle Patienten gewertet, die mindestens diese Verbesserung erreichen. Nach den Analysen von Merz gab es nach Einnahme von Memantin statistisch signifikant mehr Patienten mit Verbesserungen der kognitiven Leistungsfähigkeit als nach Einnahme eines Plazebos.

„Solche Analysen sind im Prinzip für eine Nutzenbewertung gut geeignet“, sagt Thomas Kaiser. Allerdings lassen die konkreten Berechnungen aus den Unterlagen, die Merz vorgelegt hat, noch wesentliche Fragen offen. Zum einen wurde beispielsweise erneut nur ein Teil der relevanten Studien bei den Analysen berücksichtigt, zum anderen wurden bei den Analysen nicht die allgemeinen Standards statistischer Auswertungen beachtet.

Das Arbeitspapier enthält jetzt Angaben, wie eine adäquate Berechnung aussehen sollte. „Sollten uns neue und dann hoffentlich nachvollziehbare Daten vorgelegt werden, prüfen wir unsere Schlussfolgerung erneut“, sagt Thomas Kaiser.

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