In einem Addendum hat das Institut jetzt nachgereichte Angaben des Herstellers aus dem Stellungnahmeverfahren geprüft: Daraus ergibt sich ein Hinweis auf einen Zusatznutzen, das Ausmaß ist allerdings nicht quantifizierbar.
Sterblichkeit: Daten im Dossier unvollständig und nicht interpretierbar
In allen drei Zulassungsstudien, die der Hersteller zum Vergleich von Sipuleucel-T mit einem Scheinmedikament im Dossier vorlegte, kam es zu Therapiewechseln: So begannen mehr als zwei Drittel der Patienten in der Placebogruppe nach Fortschreiten der Erkrankung (Progression) eine Behandlung mit Sipuleucel-T. Zwar erhielten die Patienten nach der Progression in beiden Studienarmen eine Chemotherapie mit Docetaxel. Der jeweilige Anteil der Patienten mit Docetaxel-Gabe und deren Zeitpunkt waren aber unterschiedlich und die Angaben im Dossier dazu waren unvollständig.
Deshalb waren die Studienergebnisse zum Gesamtüberleben im Dossier nicht sinnvoll zu interpretieren: Denn Docetaxel hat einen positiven Effekt auf das Gesamtüberleben. Wird es im Sipuleucel-Arm beispielsweise zu einem früheren Zeitpunkt gegeben als im Kontrollarm, lässt sich eine niedrigere Sterblichkeit nicht allein auf die Wirkung von Sipuleucel-T zurückführen. Dann besteht das Risiko, die Wirkung von Sipuleucel-T zu überschätzen.
Zusätzliche Auswertungen zeigen Vorteil bei der Sterblichkeit
Mit seiner Stellungnahme hat der Hersteller weitere Daten und Sensitivitätsanalysen zum Gesamtüberleben vorgelegt. Dadurch zeigt sich im Vergleich zur Primäranalyse der Dossier-Daten nun ein konsistentes Bild: Die geringere Sterblichkeit in den Sipuleucel-T-Armen lässt sich demnach nicht allein durch die unterschiedliche Gabe von Docetaxel nach der Progression erklären.
Den Vorteilen beim Überleben stehen allerdings negative Effekte in Form von Nebenwirkungen gegenüber: Fieber, Kopfschmerz und Schüttelfrost kamen bei den Patienten im Sipuleucel-T-Arm häufiger vor. Diese Nebenwirkungen waren allerdings nicht schwerwiegend und traten überwiegend nur direkt nach der Sipuleucel-T-Gabe auf. Deshalb stuft das IQWiG den positiven Effekt bezüglich der Sterblichkeit nicht herab. Das Fazit des Addendums für Sipuleucel-T ist daher ein Hinweis auf einen Zusatznutzen mit dem Ausmaß „nicht quantifizierbar“.
G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens
Die Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), die der G-BA verantwortet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und IQWiG-Dossierbewertung reichte der Hersteller im Stellungnahmeverfahren ergänzende Informationen nach. Der G-BA beauftragte daraufhin das IQWiG mit deren Bewertung, die das Institut nun in Form eines Addendums vorlegt. Der G-BA fasst einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens.