Demnach ist der patientenrelevante Nutzen der PET beziehungsweise der PET/CT bei Ösophaguskarzinomen nicht belegt, weil dazu keine abgeschlossenen vergleichenden Studien vorliegen. Auch aktuell laufende Studien zum Nachweis des patientenrelevanten Nutzens wurden nicht identifiziert. Und die vorhandenen Studien zur diagnostischen und prognostischen Güte der Verfahren haben bislang nicht nachweisen können, dass PET oder PET/CT die Ausbreitung von Tumoren besser erfassen können als dies mit herkömmlicher Diagnostik (z.B. CT) möglich ist.
Bis zum 21. Juni 2012 können interessierte Personen und Institutionen schriftliche Stellungnahmen zu diesem Vorbericht abgeben.
Zuverlässigere Diagnose soll Therapie verbessern
In Deutschland erkranken pro Jahr etwa 3900 Männer und 1050 Frauen neu an Speiseröhrenkrebs. Das mittlere Erkrankungsalter liegt bei 65 Jahren (Männer) beziehungsweise bei 70 Jahren (Frauen). Die 5-Jahres-Überlebensrate beträgt hierzulande etwa 20%, das heißt, 5 Jahre nach der Krankheitsdiagnose leben noch 20 von 100 betroffenen Patienten und Patientinnen.
Verschiedene Faktoren begünstigen die Entwicklung von Tumoren der Speiseröhre, vor allem Alkohol- und Tabakkonsum. Aber auch Übergewicht, einseitige Ernährung und familiäre Häufung dieser Erkrankung gelten als weitere Risikofaktoren.
Viele Experten nehmen an, dass man durch eine Untersuchung mit PET oder PET/CT alleine oder in Kombination mit anderen Methoden besser beurteilen kann, wie weit sich ein Tumor ausgebreitet hat (Staging) und ob der Tumor auf eine Therapie anspricht (Restaging). Auch Rückfälle (Rezidive) sollen besser festgestellt werden können. Das erhoffte Ziel: Je genauer man weiß, wie weit fortgeschritten der Tumor ist, desto passgenauer und erfolgreicher können Patientinnen und Patienten behandelt werden.
Nutzen für Patientinnen und Patienten ist zentral
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des IQWiG haben deshalb weltweit nach Studien gesucht, die die Auswirkungen der Diagnostik mittels PET oder PET/CT daraufhin untersuchten, ob sie für Patientinnen und Patienten spürbare Verbesserungen mit sich bringen. Ob sich also beispielsweise ihre Überlebenschancen oder ihre Lebensqualität verbessern oder ob man ihnen unnötige Operationen oder weitere diagnostische Eingriffe ersparen kann.
Mangel an hochwertigen Studien
Das IQWiG identifizierte keine Ergebnisse vergleichender Studien zum patientenrelevanten Nutzen der PET beziehungsweise PET/CT bei Speiseröhrenkrebs. Deshalb ist der Nutzen nicht belegt. Die IQWiG-Autorinnen und Autoren haben aufgrund der fehlenden Studien zum Nutzen zusätzlich auch nach Studien gesucht, in denen die diagnostische Genauigkeit und Vorhersagekraft der PET beziehungsweise PET/CT mit anderen Untersuchungsverfahren verglichen wurde.
Für die diagnostische und prognostische Güte waren insgesamt 41 Studien relevant, wovon die meisten die Güte des Primärstagings, also die Stadienbestimmung vor einer Therapie, untersuchten: 12 Studien verglichen die PET direkt mit der CT bei der präoperativen Erkennung von Lymphknotenmetastasen (N-Staging). Fünf Studien verglichen PET und CT zur Bestätigung von Fernmetastasen (M-Staging). Aussagen zugunsten eines Verfahrens ließen sich aber nicht treffen, da kein statistisch signifikanter Unterschied zwischen der diagnostischen Güte von PET und CT festzustellen war. In der einzigen prognostischen Studie konnten weder die PET noch die Vergleichsdiagnostik das Wiederauftreten des Krebses vorhersagen.
Zum Therapieansprechen (Restaging) sowie zur Diagnose und Prognose von Rückfällen (Rezidiven) liegen bisher zu wenige hochwertige Studien vor, die die PET bzw. PET/CT direkt mit anderen diagnostischen Verfahren verglichen. Eine verlässliche Aussage zur diagnostischen und prognostischen Güte der PET oder PET/CT bei Restaging und Rezidivdiagnostik ist daher nicht möglich. Unklar bleibt insbesondere der Vorteil von PET und PET/CT, die die Stoffwechselaktivität sichtbar machen, gegenüber den morphologischen bildgebenden Verfahren, wie z.B. CT oder Kernspintomographie, die anatomische Strukturen abbilden.
Zum Ablauf der Berichtserstellung
Zu diesem Vorbericht können bis zum 21. Juni 2012 Stellungnahmen abgegeben werden. Den vorläufigen Berichtsplan für dieses Projekt hatte das IQWiG im Februar 2010 vorgelegt und um Stellungnahmen gebeten. Diese wurden zusammen mit einer Würdigung und dem überarbeiteten Berichtsplan im Juli 2010 publiziert. Stellungnahmen zu dem jetzt veröffentlichten Vorbericht werden nach Ablauf der Frist gesichtet. Sofern sie Fragen offen lassen, werden die Stellungnehmenden zu einer mündlichen Erörterung eingeladen. Danach wird der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht an den Auftraggeber G-BA weitergeleitet.